Leitungswasserversicherung
Auch: Rohrbruchversicherung · Leitungswasserschadenversicherung
Die Leitungswasserversicherung ist einer der klassischen Bausteine der Wohngebäudeversicherung (neben Feuer und Sturm/Hagel) und deckt Schäden ab, die entstehen, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohrleitungen, Heizungs-, Klima- oder Sanitäranlagen austritt.
Ausführliche Erklärung
Für Makler gehört die Leitungswasserversicherung zum Kernwissen jeder Wohngebäudeversicherungsberatung, da sie eines der häufigsten Schadenereignisse überhaupt abdeckt:
- Versicherte Ursachen: Typischerweise mitversichert sind Rohrbrüche (Frost, Materialermüdung, Korrosion), undichte Verbindungen an Zu- und Ableitungsrohren, defekte Armaturen, Heizkörper, Warmwasserbereiter sowie – je nach Bedingungswerk – auch Aquarien und Wasserbetten (oft als eigener Baustein, siehe verwandte Begriffe).
- Abgrenzung Zuleitung/Ableitung: Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Zuleitungsrohren (führen Frischwasser zum Gebäude/innerhalb des Gebäudes) und Ableitungsrohren (führen Abwasser ab); moderne VGB-Bedingungen schließen beide meist ein, ältere Verträge teils nur eingeschränkt – ein häufiger Prüfpunkt bei Bestandsimmobilien.
- Ausschlüsse: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit (z. B. bei mangelnder Abdichtung), Grundwasser oder Rückstau ohne entsprechenden Zusatzbaustein (Rückstauklappe/Elementarschadenversicherung), sowie Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser ohne Rohrleitungsbezug.
- Folgeschäden: Mitversichert sind meist auch Folgeschäden wie Wasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten und Putz sowie – wichtig für Vermieter – Kosten für das Aufstemmen und Wiederverschließen von Wänden zur Lecksuche.
- Praxisrelevanz: Leitungswasserschäden zählen zu den häufigsten und teuersten Schadenarten in der Wohngebäudeversicherung überhaupt. Für Makler ist es zentral, bei Altbauten mit alten Rohrleitungssystemen (Bleileitungen, alte Kupfer-/Stahlleitungen) auf ein erhöhtes Schadenrisiko und mögliche Prämienauswirkungen hinzuweisen.
Beispiel aus der Praxis
In einem 1975 errichteten Einfamilienhaus bricht im Winter eine eingefrorene Wasserleitung im unbeheizten Kellerbereich. Das austretende Wasser beschädigt Wände, Bodenbeläge und die Heizungsanlage. Der Schaden wird über die Leitungswasserversicherung als Baustein der Wohngebäudeversicherung reguliert, einschließlich der Kosten für die Rohrreparatur und die Trocknung der betroffenen Räume.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Umfang und Ausschlüsse ergeben sich aus den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB) des jeweiligen Versicherers.