Gleitende Neuwertversicherung
Auch: Gleitender Neuwert · Wertanpassung nach Baupreisindex
Bei der gleitenden Neuwertversicherung passt sich die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung automatisch an die Entwicklung der Baupreise an, sodass im Schadenfall stets der aktuelle Wiederaufbauwert des Gebäudes zur Verfügung steht. Der Beitrag wird entsprechend jährlich mit angepasst.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist dieses Konzept wichtig, um Eigentümern die Vermeidung von Unterversicherung zu erklären:
- Funktionsweise: Grundlage ist meist der historische "Wert 1914" des Gebäudes (Baukosten bezogen auf das Preisniveau von 1914) multipliziert mit dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex. Da sich die Baupreise jährlich ändern, wird die Versicherungssumme automatisch – ohne gesonderten Antrag – nach oben (oder theoretisch unten) angepasst.
- Zweck: Ohne eine solche automatische Anpassung besteht die Gefahr, dass die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme nach Jahren der Baupreissteigerung nicht mehr ausreicht, um das Gebäude im Schadenfall wiederaufzubauen – dies führt zu Unterversicherung mit anteiliger Kürzung der Leistung (Unterversicherungsverzicht wird bei der gleitenden Neuwertversicherung ausdrücklich vereinbart, sofern die Wertermittlung bei Vertragsschluss korrekt erfolgte).
- Beitragsentwicklung: Da die Versicherungssumme mit den Baupreisen steigt, erhöht sich parallel auch der jährliche Versicherungsbeitrag – für Eigentümer ist dies ein häufiger Grund für Rückfragen bei der jährlichen Beitragsanpassung, die der Makler erklären können sollte.
- Praxisrelevanz beim Verkauf: Beim Eigentümerwechsel geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über (§ 95 VVG); dieser sollte prüfen, ob die Versicherungssumme (weiterhin über die gleitende Neuwertversicherung ermittelt) dem tatsächlichen Neubauwert des erworbenen Objekts entspricht, insbesondere nach größeren Modernisierungen oder Anbauten, die separat gemeldet werden müssen.
- Alternative: Ohne gleitende Neuwertversicherung müsste die Versicherungssumme manuell und regelmäßig überprüft und angepasst werden – ein Risiko, das viele Eigentümer unterschätzen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus wurde 1995 mit einer Wohngebäudeversicherung auf Basis der gleitenden Neuwertversicherung abgeschlossen. Durch die jährliche automatische Anpassung an den Baupreisindex entspricht die Versicherungssumme auch 30 Jahre später noch annähernd dem aktuellen Wiederaufbauwert – ohne dass der Eigentümer die Summe selbst nachjustieren musste.
Rechtsgrundlage
- §§ 74-76 VVG – Regelungen zur Über- (§ 74) und Unterversicherung (§ 75) sowie zur vertraglich vereinbarten Taxe als Versicherungswert (§ 76).
- VGB (Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung) – regeln die konkrete Berechnungsmethode (Wert-1914-Verfahren, Baupreisindex) und den vereinbarten Unterversicherungsverzicht.