Grenzschein
Auch: Grenzniederschrift · Grenzfeststellungsbescheinigung
Der Grenzschein ist die schriftliche, amtliche Bestätigung darüber, dass eine Grenzfeststellung oder Grenzverhandlung stattgefunden hat und welches Ergebnis dabei erzielt wurde. Er wird vom Katasteramt oder dem beauftragten öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) ausgestellt.
Ausführliche Erklärung
Nach Abschluss einer Grenzvermessung oder Grenzverhandlung wird das Ergebnis in einer Niederschrift festgehalten – in einigen Bundesländern und im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Grenzschein" bezeichnet. Er dokumentiert insbesondere:
- welche Grenzpunkte vermessen bzw. verhandelt wurden,
- welche Eigentümer/Beteiligte anwesend waren und ob sie dem Ergebnis zugestimmt haben,
- ob und wie Grenzzeichen gesetzt (Abmarkung) wurden,
- ob eine Grenzeinigung erzielt wurde oder Widerspruch eingelegt wurde.
Für den Makler ist der Grenzschein ein nützlicher Nachweis in der Objektdokumentation: Er belegt, dass der Grenzverlauf amtlich bestätigt und ggf. mit dem Nachbarn geklärt ist – ein wichtiges Argument gegenüber Käufern bei Grundstücken, bei denen historisch Unklarheiten bestanden. Bei fehlendem oder veraltetem Grenzschein (z. B. aus Vermessungen vor Jahrzehnten mit ungenaueren Verfahren) kann eine aktuelle Nachvermessung sinnvoll sein, insbesondere bei größeren Grundstücken oder Grundstücken mit unklaren Altgrenzen.
Die genaue Bezeichnung und das Verfahren zur Ausstellung eines solchen Dokuments unterscheiden sich je nach Bundesland (teils „Grenzniederschrift", „Grenzfeststellungsbescheinigung" oder „Abmarkungsschein" genannt); inhaltlich erfüllen sie jedoch dieselbe Funktion.
Beispiel aus der Praxis
Nach einer Grenzverhandlung zwischen zwei Nachbarn stellt der ÖbVI eine Niederschrift aus, in der festgehalten wird, dass beide Parteien den vermessenen Grenzverlauf anerkennen und die entsprechenden Grenzsteine gesetzt wurden. Der Verkäufer kann diesen Grenzschein dem Käufer als Nachweis für eine geklärte Grundstücksgrenze vorlegen.
Rechtsgrundlage
Ausstellung, Form und Bezeichnung des Grenzscheins/der Grenzniederschrift richten sich nach den Vermessungs- und Katastergesetzen bzw. Abmarkungsverordnungen der einzelnen Bundesländer.