Grenzvermessung
Auch: Grenzfeststellung
Die Grenzvermessung ist die amtliche Vermessung, mit der der im Liegenschaftskataster festgelegte Grenzverlauf eines Grundstücks im Gelände festgestellt, überprüft oder – nach Verlust der Markierung – wiederhergestellt wird. Sie wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der Katasterbehörde durchgeführt.
Ausführliche Erklärung
Eine Grenzvermessung kann aus verschiedenen Anlässen erforderlich werden:
- Grenzwiederherstellung: Grenzsteine sind verschwunden, verschoben oder unauffindbar, und der ursprüngliche Grenzverlauf soll anhand der Katasterunterlagen im Gelände neu markiert werden.
- Teilungsvermessung: Ein Grundstück soll geteilt werden; die neue Grenze zwischen den entstehenden Flurstücken muss vermessen und im Kataster fortgeführt werden.
- Grenzstreitigkeiten: Nachbarn sind sich über den tatsächlichen Grenzverlauf uneinig, etwa weil eine Einfriedung nicht mit der Katastergrenze übereinstimmt.
- Vorbereitung von Bauvorhaben: Vor Bau von Grenzbebauung, Einfriedungen oder Erschließungsanlagen wird häufig zur Absicherung eine Grenzvermessung durchgeführt.
Die technische Durchführung erfolgt heute überwiegend mittels GNSS-Vermessung (satellitengestützt, z. B. über SAPOS) oder Tachymeter, wobei die neu ermittelten Koordinaten mit den historischen Katasterdaten abgeglichen werden. Bei Abweichungen oder unklarem Altbestand wird eine Grenzverhandlung mit den betroffenen Eigentümern anberaumt.
Für Makler wichtig:
- Eine Grenzvermessung kostet je nach Aufwand üblicherweise mehrere hundert bis wenige tausend Euro und wird meist vom Veranlasser (z. B. dem teilenden Eigentümer) getragen.
- Bei Verdacht auf Grenzunstimmigkeiten (z. B. abweichende Einfriedungen, Nachbarschaftskonflikte) sollte der Makler die Klärung durch eine Grenzvermessung vor dem Verkauf empfehlen, um spätere Gewährleistungsdiskussionen zu vermeiden.
- Ergebnis der Grenzvermessung ist häufig ein Grenzschein bzw. eine Grenzniederschrift sowie – falls erforderlich – die Abmarkung neuer Grenzzeichen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer möchte sein großes Grundstück in zwei Bauparzellen teilen. Er beauftragt einen ÖbVI mit einer Teilungsvermessung: Dieser vermisst die neue Grenze per GNSS, führt eine Grenzverhandlung mit dem betroffenen Nachbarn durch und lässt die neue Grenze abmarken, bevor die Teilung notariell vollzogen und im Kataster fortgeführt wird.
Rechtsgrundlage
Durchführung, Zuständigkeit und Verfahren der Grenzvermessung ergeben sich aus den Vermessungs- und Katastergesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie den berufsrechtlichen Regelungen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-Gesetze der Länder).