Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Auch: Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges Gremium aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Sachverständigen, das für einen bestimmten Zuständigkeitsbereich (meist Landkreis oder kreisfreie Stadt) Bodenrichtwerte ermittelt, die Kaufpreissammlung führt und auf Antrag Verkehrswertgutachten für einzelne Grundstücke erstellt.

Ausführliche Erklärung

Gutachterausschüsse sind nach § 192 BauGB in jedem Bundesland einzurichten und arbeiten organisatorisch unabhängig von der übrigen Verwaltung, um eine neutrale, nicht durch fiskalische Interessen beeinflusste Wertermittlung zu gewährleisten. Ihre Mitglieder sind erfahrene Sachverständige aus unterschiedlichen Fachrichtungen (Architekten, Bauingenieure, Vermessungsingenieure, Banken- und Maklervertreter, Finanzverwaltung), die ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind.

Zu den zentralen Aufgaben zählen:

  • Führung der Kaufpreissammlung: Notare sind verpflichtet, jeden beurkundeten Grundstückskaufvertrag an den zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln.
  • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB), meist über das gemeinsame Portal BORIS (Bodenrichtwertinformationssystem) der Länder.
  • Ableitung von Liegenschaftszinssätzen, die im Ertragswertverfahren benötigt werden.
  • Ableitung von Vergleichsfaktoren (Ertrags- und Gebäudefaktoren) sowie Marktanpassungsfaktoren (Sachwertfaktoren) für die drei normierten Wertermittlungsverfahren.
  • Erstattung von Gutachten über den Wert von Grundstücken auf Antrag von Eigentümern, Gerichten, Behörden oder sonstigen Berechtigten mit berechtigtem Interesse (§ 193 BauGB).
  • Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichts, der die genannten Marktdaten zusammenfasst.

Für Makler ist der Gutachterausschuss die zentrale Anlaufstelle für amtliche, marktbelastbare Daten: Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze sind kostenlos oder gegen geringe Gebühr abrufbar und dienen als objektive Grundlage für Wertschätzungen, Preisverhandlungen und die Plausibilisierung von Maklerangeboten. Bei streitigen Bewertungsfragen (z. B. Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Enteignungsentschädigung) kann ein Gutachten des Gutachterausschusses zudem als besonders neutral geltende Entscheidungsgrundlage angefordert werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Erbengemeinschaft streitet über den Wert eines geerbten Grundstücks. Statt eines privaten Gutachtens beauftragen die Erben den örtlichen Gutachterausschuss mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, da dessen Neutralität von allen Beteiligten anerkannt wird und das Gutachten im Streitfall vor Gericht besonderes Gewicht hat.

Rechtsgrundlage

  • §§ 192–199 BauGB (Baugesetzbuch) – regeln Einrichtung, Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse der Gutachterausschüsse sowie die Bodenrichtwertermittlung.
  • Gutachterausschussverordnungen (GAVO) der Länder – konkretisieren Organisation, Verfahren und Gebühren auf Landesebene.

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