Hallenimmobilie
Auch: Gewerbehalle · Lagerhalle · Produktionshalle
Eine Hallenimmobilie ist eine großflächige, meist eingeschossige Gewerbeimmobilie mit weitgehend stützenfreiem Raum und großer lichter Höhe, die für Lagerung, Produktion, Logistik, Handwerk oder Handel genutzt wird.
Ausführliche Erklärung
Kennzeichnend für Hallenimmobilien sind große zusammenhängende Nutzflächen, hohe Deckenhöhen (häufig 4 bis über 12 Meter), tragfähige Böden, große Tore für die Andienung mit LKW sowie ein hoher Anteil an Stahl- oder Stahlbetonskelettbauweise mit weit gespannten Dachkonstruktionen, um Stützen im Innenraum zu vermeiden. Je nach Nutzung unterscheidet man unter anderem Lagerhallen, Produktionshallen, Logistikhallen, Verkaufs- bzw. Ausstellungshallen und Mischformen aus Halle mit angegliederten Büro- oder Sozialflächen.
Für die Vermarktung und Bewertung sind neben Lage und Grundstücksgröße vor allem technische Kennzahlen entscheidend: Deckenhöhe, Bodentraglast, Anzahl und Größe der Andockstellen (Rampen, ebenerdige Tore), Hallenraster (Stützabstand), Stromanschlussleistung sowie Brandschutz- und Sprinklerausstattung. Diese Parameter bestimmen maßgeblich, für welche Nutzung eine Halle geeignet ist und wie flexibel sie am Markt vermietbar bleibt. Bauplanungsrechtlich sind Hallenimmobilien in der Regel als Gewerbebetrieb einzuordnen und in Gewerbe- oder Industriegebieten zulässig; die genaue Zulässigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Bebauungsplan.
Investoren bewerten Hallenimmobilien häufig nach Drittverwendungsfähigkeit: Je flexibler eine Halle für unterschiedliche gewerbliche Nutzer umnutzbar ist, desto geringer das Vermietungsrisiko bei Mieterwechsel.
Beispiel aus der Praxis
Ein Logistikdienstleister mietet eine 8.000 m² große Halle mit 10 Metern lichter Höhe und zwölf Andockrampen in einem Gewerbegebiet an, um dort ein regionales Verteilzentrum zu betreiben.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Definition. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach der Baunutzungsverordnung (Gewerbe- bzw. Industriegebiet) im jeweiligen Bebauungsplan; im Übrigen gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder.