Hausanschlusskasten

Auch: HAK · Hauptverteilerkasten

Der Hausanschlusskasten (HAK) ist die erste elektrische Verteilereinrichtung eines Gebäudes. In ihm endet die Hausanschlussleitung des Netzbetreibers, und über die dort eingebauten Hauptsicherungen wird der Strom in die Kundenanlage – meist den Stromkreisverteiler der Wohnung – weitergeleitet.

Ausführliche Erklärung

Der Hausanschlusskasten markiert die Eigentums- und Verantwortungsgrenze zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnehmer (Gebäudeeigentümer): Alles bis einschließlich des HAK gehört zum Verantwortungsbereich des Netzbetreibers, alles danach – insbesondere der Zählerplatz und die Hausinstallation – liegt in der Verantwortung des Eigentümers bzw. seiner beauftragten Elektrofachkraft.

Typischerweise befindet sich der HAK in einem für den Netzbetreiber jederzeit zugänglichen Raum (Keller, Hausanschlussraum) nahe der Gebäudeeinführung der Versorgungsleitung. Er enthält die Hauptsicherungen (NH-Sicherungen), über die im Bedarfsfall – etwa bei Wartungsarbeiten oder im Gefahrenfall – die gesamte elektrische Anlage des Gebäudes spannungsfrei geschaltet werden kann.

Für die Immobilienpraxis ist der Hausanschlusskasten insbesondere bei folgenden Anlässen relevant:

  • Netzanschlussverfahren: Beim Neubau oder bei einer Erhöhung der Anschlussleistung (z. B. wegen Wallbox oder Wärmepumpe) muss der Netzbetreiber beteiligt und ggf. die Absicherung im HAK angepasst werden.
  • Zustandsbewertung im Bestand: Ältere Hausanschlusskästen mit veralteter Sicherungstechnik (z. B. Schraubsicherungen statt NH-Technik) können auf Modernisierungsbedarf der gesamten elektrischen Infrastruktur hinweisen.
  • Zugänglichkeit: Der HAK muss für den Netzbetreiber jederzeit zugänglich bleiben; Umbauten dürfen diesen Zugang nicht versperren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer möchte eine 11-kW-Wallbox nachrüsten. Der beauftragte Elektriker prüft zunächst die Absicherung im Hausanschlusskasten und meldet die zusätzliche Anschlussleistung beim zuständigen Netzbetreiber an, bevor die Wallbox in Betrieb genommen werden darf.

Rechtsgrundlage

Die technischen Anschlussbedingungen für den Hausanschlusskasten richten sich nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers; die Ausführung erfolgt nach den einschlägigen VDE-Bestimmungen.

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