Haustechnik

Auch: Technische Gebäudeausrüstung · TGA

Haustechnik – auch technische Gebäudeausrüstung (TGA) genannt – bezeichnet die Gesamtheit der technischen Anlagen eines Gebäudes, die für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroversorgung, Kommunikation und weitere Versorgungsfunktionen sorgen und damit die Nutzbarkeit und den Komfort eines Bauwerks sicherstellen.

Ausführliche Erklärung

Zur Haustechnik zählen insbesondere die Heizungsanlage (einschließlich Wärmeerzeuger wie Gas-, Öl- oder Pelletheizung, Wärmepumpe oder Fernwärmeübergabestation), die Lüftungs- und gegebenenfalls Klimatechnik, die Sanitärinstallation (Trinkwasser- und Abwasserleitungen, Sanitärobjekte), die Elektroinstallation einschließlich Verteileranlagen, sowie zunehmend Kommunikations-, Sicherheits- und Gebäudeautomationstechnik (Smart-Home-Systeme). In der Kostenermittlung nach DIN 276 werden diese Leistungen überwiegend der Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) zugeordnet, die je nach Anlagenart weiter untergliedert ist (etwa 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; 420 Wärmeversorgungsanlagen; 430 Raumlufttechnische Anlagen; 440 Elektrische Anlagen).

Die Haustechnik hat in den letzten Jahren erheblich an wirtschaftlicher und energetischer Bedeutung gewonnen: Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Wärmeerzeugung und Anteil erneuerbarer Energien, steigende Energiepreise sowie der zunehmende Einsatz von Wärmepumpen, kontrollierter Wohnraumlüftung und Photovoltaik machen die technische Gebäudeausrüstung zu einem zentralen Werttreiber und Kostenfaktor bei Neubau, Modernisierung und Immobilienbewertung. Der Zustand und das Alter der Haustechnik – insbesondere der Heizungsanlage – beeinflussen sowohl den energetischen Standard als auch den Modernisierungsbedarf und damit den Verkehrswert einer Immobilie erheblich.

Für Makler ist die Haustechnik ein wichtiges Prüfungsfeld bei der Objektaufnahme, da veraltete oder mangelhafte technische Anlagen zu erheblichen, oft nicht sofort sichtbaren Folgekosten für Käufer führen können.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Modernisierung eines Mehrfamilienhauses wird die veraltete Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit ergänzender Solarthermie ersetzt und eine kontrollierte Wohnraumlüftung nachgerüstet. Diese Maßnahmen betreffen die Haustechnik des Gebäudes und werden in der Kostenberechnung der Kostengruppe 400 zugeordnet.

Rechtsgrundlage

  • DIN 276 – Ordnet Leistungen der Haustechnik überwiegend der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) zu; keine Rechtsnorm, sondern technische Norm.
  • Ergänzend gelten je nach Anlagenart Fachnormen und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für energetische Anforderungen an Heizungs- und Lüftungstechnik.

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