Hochwassergefahrenkarte
Auch: Hochwasserrisikokarte · Starkregengefahrenkarte
Die Hochwassergefahrenkarte zeigt behördlich ermittelt, welche Flächen bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien (z. B. statistisch alle 10, 100 oder 200 Jahre) überflutet werden und wie tief das Wasser dabei stehen kann. Sie dient Kommunen, Bauherren, Käufern und Versicherern als Grundlage für Risikoeinschätzung und Bauplanung.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Hochwassergefahrenkarte ein zentrales Instrument der Objekt- und Risikoprüfung, insbesondere bei Immobilien in Fluss- oder Bachnähe:
- Rechtlicher Hintergrund: Auf Basis der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG) und deren Umsetzung in § 74 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) müssen die Bundesländer für Risikogebiete Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellen und veröffentlichen (meist über Landesumweltämter, z. B. "Hochwasserportal" der jeweiligen Bundesländer).
- Szenarien: Üblicherweise werden mehrere Jährlichkeiten dargestellt – häufiges Hochwasser (HQ10), mittleres Hochwasser (HQ100) und extremes Hochwasser (HQextrem). Je niedriger die Jährlichkeit, desto häufiger tritt das Ereignis statistisch auf.
- Bedeutung für den Verkauf/Vermietung: Liegt ein Objekt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet (§ 76 WHG), bestehen häufig Bau- und Nutzungsbeschränkungen; zudem muss der Verkäufer bekannte Überschwemmungsrisiken im Rahmen der Aufklärungspflicht offenlegen.
- Bedeutung für Versicherer: Die Versicherungswirtschaft nutzt ein eigenes, feineres Zonierungssystem (ZÜRS Geo – Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) mit vier Gefährdungsklassen (GK 1–4), das auf ähnlichen hydrologischen Daten wie die amtlichen Karten basiert, aber granularer bis auf Adressebene ist. Die Einstufung entscheidet über Versicherbarkeit und Prämienhöhe der Elementarschadendeckung.
- Praxistipp: Makler sollten bei Objekten in Risikogebieten frühzeitig auf die Hochwassergefahrenkarte des jeweiligen Bundeslandes verweisen und Kunden auf die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung hinweisen – gerade seit der Flutkatastrophe 2021 (Ahrtal) ein stark nachgefragtes Beratungsthema.
Beispiel aus der Praxis
Ein Interessent möchte ein Haus in einer Ortschaft an der Ahr kaufen. Der Makler prüft vorab die Hochwassergefahrenkarte des Landes Rheinland-Pfalz und stellt fest, dass das Grundstück im HQ100-Bereich liegt. Er weist den Käufer auf das Risiko hin und empfiehlt, vor Vertragsschluss ein Angebot für eine Elementarschadenversicherung einzuholen, da manche Versicherer in dieser Zone nur eingeschränkt oder mit hohem Selbstbehalt anbieten.
Rechtsgrundlage
- § 74 WHG – Pflicht zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten durch die Länder.
- § 76 WHG – Festsetzung von Überschwemmungsgebieten mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen.
- EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2007/60/EG – Unionsrechtliche Grundlage der Kartierungspflicht.