ZÜRS-Zonierungssystem
Auch: ZÜRS · Zonierungssystem für Überschwemmung Rückstau und Starkregen
Das ZÜRS-Zonierungssystem (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) ist ein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betriebenes Instrument, das jede Adresse in Deutschland einer von vier Gefährdungsklassen für Hochwasser- und Starkregenrisiko zuordnet.
Ausführliche Erklärung
ZÜRS wurde vom GDV eingeführt, um Versicherern eine einheitliche, adressgenaue Einschätzung des Überschwemmungsrisikos zu ermöglichen. Das System erfasst Daten zu Millionen von Adressen und ordnet jede Adresse einer von vier Gefährdungsklassen (GK 1 bis GK 4) zu: GK 1 steht für ein sehr geringes, GK 4 für ein sehr hohes Überschwemmungsrisiko (Hochwasser, Starkregen, Rückstau). Der überwiegende Teil der Adressen in Deutschland liegt in der niedrigsten Gefährdungsklasse.
Für die Immobilien- und Versicherungspraxis hat die ZÜRS-Zone erhebliche Bedeutung: Sie beeinflusst, ob ein Versicherer eine Elementarschadendeckung (Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung) überhaupt anbietet, zu welchem Beitrag, und ob besondere Bedingungen oder Selbstbehalte vereinbart werden. In hohen Gefährdungsklassen kann der Elementarschadenschutz deutlich teurer sein oder nur eingeschränkt angeboten werden. Da ZÜRS-Daten nicht öffentlich frei einsehbar sind, erfolgt die Einstufung durch den jeweiligen Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung.
Für Makler ist die ZÜRS-Zone ein relevanter Aspekt der Objektberatung: Käufer eines Objekts in einer höheren Gefährdungsklasse sollten frühzeitig auf mögliche Einschränkungen oder Mehrkosten bei der Elementarschadenversicherung hingewiesen werden, insbesondere wenn das Objekt in oder nahe einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Reihenhaus liegt nahe einem Fluss in einer Region, die vom ZÜRS-System der Gefährdungsklasse 3 zugeordnet wird. Der Käufer erhält beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung nur ein eingeschränktes Angebot für den Elementarschadenbaustein mit höherem Selbstbehalt und Beitrag als bei einem vergleichbaren Objekt in Gefährdungsklasse 1.
Rechtsgrundlage
Keine gesetzliche Grundlage. ZÜRS ist ein privatwirtschaftliches, vom GDV entwickeltes und betriebenes Klassifikationssystem, das von den Mitgliedsversicherern zur Risikoeinschätzung genutzt wird.