Hochwasserschutz

Auch: Hochwasserrisikomanagement · Überschwemmungsschutz

Hochwasserschutz bezeichnet die rechtlichen und technischen Maßnahmen, mit denen Überschwemmungen vorgebeugt und ihre Auswirkungen auf Menschen, Bauwerke und Umwelt begrenzt werden – von der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten über Bauverbote bis zu baulichen Schutzvorkehrungen.

Ausführliche Erklärung

Der Hochwasserschutz ist in Deutschland maßgeblich im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt, das in den §§ 72 bis 81 einen eigenen Abschnitt zum Hochwasserrisikomanagement enthält. Kernstück ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nach § 76 WHG: Das sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen beziehungsweise Hochufern sowie weitere Flächen, die bei Hochwasser überflutet oder für den Rückhalt beansprucht werden – mindestens die Flächen, die statistisch einmal in hundert Jahren überschwemmt werden (HQ100). In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten weitreichende Verbote und Beschränkungen: Die Ausweisung neuer Baugebiete ist grundsätzlich untersagt, die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ist nur unter engen Voraussetzungen und mit vollständigem, funktionsgleichem Ausgleich des verlorenen Rückhalteraums zulässig.

Ergänzend wurden mit der WHG-Novelle Regelungen zu Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten sowie zu Hochwasserentstehungsgebieten eingeführt, die etwa Vorgaben zur Umwandlung von Grünland oder zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen enthalten. Für die Immobilienpraxis ist der Hochwasserschutz in mehrfacher Hinsicht relevant: Er beeinflusst die Bebaubarkeit und den Wert von Grundstücken in Gewässernähe, wirkt sich auf die Versicherbarkeit gegen Elementarschäden aus und ist bei der Objektbeschreibung offenbarungspflichtig, wenn ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Grundstück am Ufer eines Flusses liegt teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Der Makler weist Kaufinteressenten frühzeitig darauf hin, dass für geplante bauliche Erweiterungen strenge Auflagen des Hochwasserschutzrechts gelten und eine Elementarschadenversicherung für die Finanzierung sinnvoll bis notwendig sein kann.

Rechtsgrundlage

  • §§ 72–81 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Abschnitt Hochwasserschutz, regelt Risikomanagement, Überschwemmungsgebiete und Bauverbote.
  • § 76 WHG – Definition und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.

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