Immobilien-Imagefilm

Auch: Objektvideo · Immobilienfilm

Ein Immobilien-Imagefilm ist ein kurzes, professionell produziertes Video, das eine Immobilie nicht nur dokumentiert, sondern durch Bildsprache, Musik und Schnitt emotional inszeniert – mit dem Ziel, Wunschvorstellungen und Lebensgefühl statt reiner Fakten zu vermitteln.

Ausführliche Erklärung

Anders als ein reines Rundgangsvideo (siehe Gimbal-Aufnahme, 3D-Rundgang) folgt der Imagefilm einer dramaturgischen Idee: Er erzählt eine kleine Geschichte rund um das Objekt – etwa den Morgen einer Familie im Garten, den Sonnenuntergang von der Terrasse oder die Ankunft am Haus. Typische Gestaltungsmittel sind:

  • Bewegte Kamerafahrten (häufig mit Gimbal oder Drohne) statt statischer Einstellungen,
  • Musikuntermalung, die Stimmung erzeugt (Lizenzmusik beachten, siehe GEMA),
  • Sprecherstimme oder Texttafeln mit Kernaussagen zum Objekt (Lage, Baujahr, Besonderheiten),
  • Schnitttempo und Farbgrading, die an Werbefilm-Ästhetik angelehnt sind.

Für Makler ist der Imagefilm vor allem bei hochpreisigen, besonderen oder neu gebauten Objekten ein starkes Differenzierungsmittel gegenüber Standard-Exposés: Er wird auf der eigenen Website, YouTube, Social-Media-Kanälen und in E-Mail-Kampagnen eingesetzt und erhöht nachweislich Verweildauer und emotionale Bindung der Interessenten an das Objekt. Kostenmäßig liegt ein professioneller Imagefilm deutlich über einfachen Foto- oder Rundgangs-Produktionen (oft mehrere hundert bis wenige tausend Euro), weshalb er meist gezielt für Premium-Objekte oder als Marketinginstrument für das Maklerbüro selbst eingesetzt wird.

Rechtlich zu beachten sind das Recht am eigenen Bild bei gefilmten Personen (Nachbarn, Passanten, Bewohner), Musikrechte bei der Vertonung sowie – bei Nutzung einer Drohne für Außenaufnahmen – die luftrechtlichen Vorgaben (siehe Aufstiegsgenehmigung, Kontrollzone).

Beispiel aus der Praxis

Für eine luxuriöse Villa mit Seeblick produziert ein Maklerbüro einen zweiminütigen Imagefilm: Drohnenaufnahmen bei Sonnenaufgang, ruhige Gimbal-Fahrten durch die lichtdurchfluteten Räume und eine Sprecherstimme, die die Lagequalität beschreibt, werden mit lizenzfreier Musik unterlegt. Der Film wird auf der Objektlandingpage und in Social-Media-Anzeigen eingesetzt.

Rechtsgrundlage

  • § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) – Recht am eigenen Bild; Personen dürfen ohne Einwilligung grundsätzlich nicht erkennbar gefilmt und veröffentlicht werden.
  • UrhG (Urheberrechtsgesetz) – Musik- und Bildrechte bei Vertonung und Verwendung fremder Werke (Lizenzierung erforderlich, ggf. GEMA-pflichtig).

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