Industriepark

Auch: Industriegebietspark · Chemiepark

Ein Industriepark ist ein großflächig geplantes Areal, auf dem mehrere Industrie- und Produktionsbetriebe eigenständig oder in enger Nachbarschaft angesiedelt sind und gemeinsame Infrastruktur wie Energie- und Medienversorgung, Verkehrserschließung, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie teils Sicherheits- und Werkfeuerwehrdienste nutzen.

Ausführliche Erklärung

Industrieparks unterscheiden sich vom allgemeineren Gewerbepark durch ihren stärkeren Fokus auf produzierendes Gewerbe mit oft höherem Emissions-, Flächen- und Infrastrukturbedarf:

  • Planungsrechtliche Grundlage: Industrieparks werden regelmäßig als Industriegebiet nach § 9 BauNVO ausgewiesen, das – anders als das Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO – auch erheblich störende Betriebe zulässt.
  • Gemeinsame Infrastruktur: Zentrale Elemente sind eine gemeinsame Energie- und Medienversorgung (Strom, Dampf, Gase), Abwasser- und Abfallentsorgung, Gleisanschlüsse oder Hafenzugänge sowie oft ein gemeinsamer Werkschutz bzw. eine Werkfeuerwehr, die über eine Betreibergesellschaft organisiert und den ansässigen Unternehmen anteilig in Rechnung gestellt werden.
  • Multi-Tenant-Struktur: Historisch oft aus einem einzelnen Großbetrieb (etwa der Chemie- oder Stahlindustrie) hervorgegangen, der Teile seines Geländes und seiner Infrastruktur an weitere, teils verbundene Unternehmen vermietet oder verpachtet.
  • Genehmigungs- und Umweltrecht: Wegen der Emissionsintensität vieler Nutzungen spielen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Abstandsflächen zu Wohnbebauung und Störfallverordnung (bei Gefahrstoffbetrieben) eine zentrale Rolle bei Planung und Betrieb.
  • Investment- und Bewertungssicht: Für Investoren ist neben der Bausubstanz vor allem die Drittverwendungsfähigkeit der oft hochspezialisierten Anlagen (Rohrleitungen, Sonderfundamente, Krananlagen) sowie die Bonität und Verweildauer der ansässigen Industrieunternehmen bewertungsrelevant.

Beispiel aus der Praxis

Auf dem Gelände eines ehemaligen Chemiewerks entsteht ein Industriepark, in dem mehrere mittelständische Chemie- und Kunststoffunternehmen eigene Produktionsanlagen betreiben und gemeinsam die vorhandene Dampf- und Stromversorgung sowie die zentrale Abwasserbehandlungsanlage der Betreibergesellschaft nutzen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für den Immobilientyp; planungsrechtlich einschlägig ist die Ausweisung als Industriegebiet nach § 9 BauNVO, ergänzt durch immissionsschutzrechtliche Vorgaben für die jeweiligen Betriebe.

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