iSFP-Bonus
Auch: Sanierungsfahrplan-Bonus
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Fördersatz innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), der Eigentümern gewährt wird, wenn die durchgeführte Einzelmaßnahme – etwa Dämmung oder Fenstertausch – Teil eines zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Ausführliche Erklärung
Der iSFP-Bonus soll Anreize schaffen, energetische Sanierungen nicht unkoordiniert einzeln, sondern im Rahmen eines durchdachten Gesamtkonzepts umzusetzen. Für Makler ist er relevant als Argument, warum sich eine vorherige Energieberatung finanziell lohnt:
- Höhe: Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte zusätzlich zur jeweiligen Grundförderung für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG, gedeckelt durch die insgesamt zulässige Höchstförderquote.
- Voraussetzung: Ein gültiger, von einem zertifizierten Energieberater erstellter individueller Sanierungsfahrplan muss vorliegen, und die umgesetzte Maßnahme muss im Fahrplan enthalten sein.
- Kombinierbarkeit: Der iSFP-Bonus kann mit anderen Boni der BEG-Förderung kombiniert werden, etwa dem Einkommensbonus, jedoch nicht mit Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Heizungstausch, für den eigene Bonusregeln (z. B. Geschwindigkeitsbonus) gelten.
- Ausschluss bei Heizungsförderung: Wichtig für die Beratungspraxis: Der iSFP-Bonus gilt für die Gebäudehülle und Anlagentechnik-Einzelmaßnahmen (BEG EM), nicht für die separat geregelte Heizungsförderung.
- Praxisrelevanz für Makler: Der iSFP-Bonus ist ein konkretes Zahlenargument, mit dem Makler Eigentümern die Investition in eine professionelle Energieberatung vor der Sanierung schmackhaft machen können, da sich die Beratungskosten oft schon über den zusätzlichen Fördersatz amortisieren.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentümerin lässt vor der geplanten Fassadendämmung ihres Hauses einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Da die Dämmmaßnahme im iSFP enthalten ist, erhält sie zur regulären BEG-Förderung von 15 Prozent zusätzlich den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten, insgesamt also 20 Prozent Förderung der förderfähigen Kosten.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Rechtsgrundlage. Der iSFP-Bonus ist ein Bestandteil der BEG-Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen und wird von KfW und BAFA nach den jeweils gültigen Förderbedingungen gewährt.