IVD

Auch: Immobilienverband Deutschland · IVD Bundesverband

Der IVD (Immobilienverband Deutschland) ist der mitgliederstärkste Berufs- und Wirtschaftsverband der deutschen Immobilienwirtschaft. Er vertritt die Interessen von Immobilienmaklern, Hausverwaltern, Sachverständigen und Bauträgern gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet Mitgliedern Fortbildung, Musterverträge sowie ein Qualitätssiegel.

Ausführliche Erklärung

Der IVD entstand 2004 aus dem Zusammenschluss des Rings Deutscher Makler (RDM) und des Verbandes Deutscher Makler (VDM) und ist bundesweit in mehrere Regionalverbände (z. B. IVD Süd, IVD West, IVD Nord, IVD Mitte, IVD Ost) gegliedert, die unter dem Dach des IVD Bundesverbands organisiert sind. Er ist – anders als die IHK – eine freiwillige Mitgliedschaftsorganisation ohne gesetzlichen Zwangscharakter.

Kernfunktionen und Leistungen für Mitglieder:

  • Interessenvertretung: Der IVD positioniert sich gegenüber Gesetzgeber und Öffentlichkeit zu berufsrechtlichen Themen (z. B. Bestellerprinzip, Sachkundenachweis, Provisionsteilung) und bringt Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren ein.
  • Standesregeln: Mitglieder verpflichten sich auf den IVD-Ehrenkodex, der über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Verhaltensregeln vorgibt.
  • Fortbildung: eigene Akademien und Lehrgänge, die auch auf die Fortbildungspflicht nach § 34c GewO angerechnet werden können.
  • Marktforschung: regelmäßige IVD-Marktberichte zu Preisentwicklungen bei Wohn- und Gewerbeimmobilien, die in der Branche als anerkannte Referenzquelle gelten.
  • Gütesiegel/Mitgliedszeichen: Das IVD-Logo dient Verbrauchern als Orientierung für Seriosität und Qualitätsstandards, auch wenn es keinen gesetzlichen Schutz oder eine behördliche Zertifizierung darstellt.
  • Mediation und Schlichtung: Der Verband bietet Schlichtungsstellen für Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Verbrauchern.

Für Makler ist eine IVD-Mitgliedschaft freiwillig, wird aber häufig als Qualitäts- und Vertrauenssignal gegenüber Kunden genutzt, insbesondere weil Verstöße gegen den Ehrenkodex verbandsintern sanktioniert werden können (bis zum Ausschluss).

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro wirbt auf seiner Website mit der Mitgliedschaft im IVD und dem zugehörigen Signet. Kunden erkennen daran, dass sich das Büro freiwillig zur Einhaltung des IVD-Ehrenkodex verpflichtet hat und im Streitfall die Schlichtungsstelle des Verbands angerufen werden kann.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Der IVD ist ein privatrechtlich organisierter Verband (eingetragener Verein); Grundlage der Mitgliedschaft sind die jeweilige Vereinssatzung und der IVD-Ehrenkodex.

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