Immobilienfachwirt
Auch: Geprüfter Immobilienfachwirt · Geprüfte Immobilienfachwirtin
Der Geprüfte Immobilienfachwirt (bzw. die Geprüfte Immobilienfachwirtin) ist ein anerkannter Fortbildungsabschluss der Industrie- und Handelskammern für Fachkräfte der Immobilienwirtschaft. Er baut auf einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung (meist Immobilienkaufmann/-frau) und Berufspraxis auf und qualifiziert für gehobene Fach- und Führungsaufgaben in Maklerbüros, Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen.
Ausführliche Erklärung
Rechtliche Basis ist eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung nach §§ 53 f. Berufsbildungsgesetz (BBiG), die von den IHKs bundesweit einheitlich geprüft wird. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. Immobilienkaufmann/-frau, Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) mit anschließender Berufspraxis, oder alternativ eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung ohne einschlägigen Abschluss.
Inhaltlich deckt die Fortbildung ein deutlich breiteres und tieferes Themenspektrum ab als die Ausbildung, unter anderem:
- Immobilienvermarktung und Maklerrecht (vertieft),
- Immobilienbewertung und -finanzierung,
- Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Recht) und Mietrecht,
- Bauplanung, Bautechnik und Projektentwicklung in Grundzügen,
- Betriebswirtschaft, Personalführung und Unternehmensorganisation.
Für die Praxis ist der Abschluss relevant, weil er:
- als Nachweis vertiefter Fachkunde bei Kunden und Kooperationspartnern dient und häufig Voraussetzung für Führungspositionen (Teamleitung, Büroleitung, Prokura) ist,
- auf die Fortbildungspflicht nach § 34c GewO angerechnet werden kann (die Fortbildung selbst erfüllt regelmäßig mehrere Jahre der gesetzlich vorgeschriebenen 20 Stunden je drei Jahre),
- formal auf DQR-Niveau 6 eingestuft ist – vergleichbar mit einem Bachelorabschluss –, was bei Bewerbungen und im Wettbewerb um Fachkräfte ein wichtiges Signal ist,
- als Sprungbrett für weiterführende Qualifikationen dient, etwa zum Immobilienfachwirt mit Zusatzqualifikation zum Sachverständigen oder zu einem berufsbegleitenden Studium (z. B. Bachelor Immobilienwirtschaft) mit Anrechnung von Vorleistungen.
Der Titel wird nach bestandener bundeseinheitlicher IHK-Prüfung geführt und ist – anders als etwa ein Hochschultitel – kein akademischer Grad, genießt aber in der Immobilienbranche hohe Anerkennung als Qualitätsmerkmal.
Beispiel aus der Praxis
Eine Immobilienkauffrau mit dreijähriger Berufserfahrung besucht berufsbegleitend einen zweijährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung „Geprüfte Immobilienfachwirtin". Nach bestandener Prüfung übernimmt sie in ihrem Maklerbüro die Leitung eines Teams und wirbt in ihrem Exposé-Auftritt mit dem Titel als Qualitätsnachweis gegenüber Kunden.
Rechtsgrundlage
- §§ 53, 54 BBiG – Rechtsrahmen für IHK-Aufstiegsfortbildungen und Fortbildungsordnungen.
- Fortbildungsordnung „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in" (DIHK-Rahmenplan) – Prüfungsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Abschlussbezeichnung.