Katasterauszug
Auch: Liegenschaftskatasterauszug · Katasterausdruck
Ein Katasterauszug ist ein amtliches Dokument aus dem Liegenschaftskataster, das die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse abbildet: Flurstücksnummer, Flurstücksgröße, Lage, Nutzungsart und Grenzverlauf. Er wird beim zuständigen Katasteramt oder Vermessungsamt beantragt und ergänzt den Grundbuchauszug um die geometrischen und tatsächlichen Angaben zum Grundstück.
Ausführliche Erklärung
Während das Grundbuch die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück (Eigentum, Lasten, Rechte) dokumentiert, führt das Liegenschaftskataster die tatsächlichen, geografischen Daten: Wo verläuft die Grenze, wie groß ist das Flurstück, welche Nutzungsart liegt vor (Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche etc.). Der Katasterauszug ist der textliche Auszug hierzu, während die Katasterkarte die zeichnerische Darstellung liefert.
Für Makler ist der Katasterauszug in mehreren Situationen relevant:
- Exposé-Erstellung: Die im Katasterauszug ausgewiesene amtliche Flurstücksgröße dient als verlässliche Grundlage für Grundstücksflächenangaben – zuverlässiger als bloße Schätzungen oder alte Bebauungspläne.
- Grenzklärung: Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf, etwa bei Zaunstreitigkeiten zwischen Nachbarn, liefert der Katasterauszug in Verbindung mit der Katasterkarte die amtliche Referenz.
- Finanzierung und Notarvertrag: Banken und Notare fordern häufig einen aktuellen Katasterauszug an, um die Identität des Kaufobjekts mit dem im Grundbuch bezeichneten Flurstück abzugleichen.
- Beantragung: Der Auszug kann von jedermann mit berechtigtem Interesse (Eigentümer, bevollmächtigte Makler, Notare) bei der Katasterbehörde des jeweiligen Bundeslandes – meist online über Geoportale – gegen Gebühr angefordert werden. Die Gebühren und Bezeichnungen variieren je nach Bundesland (z. B. "Auszug aus dem Liegenschaftskataster", "ALKIS-Auszug").
- Digitalisierung: Seit der bundesweiten Umstellung auf das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sind die meisten Katasterauszüge digital und enthalten zusätzlich Angaben zu Gebäuden, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung.
Der Katasterauszug ersetzt keinen Grundbuchauszug – für den Nachweis der Eigentumsverhältnisse bleibt Letzterer maßgeblich.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler benötigt für ein Exposé die exakte Grundstücksgröße eines unbebauten Baugrundstücks. Da im Grundbuch nur die Flurstücksnummer, aber keine detaillierte Flächenangabe steht, fordert er beim Katasteramt einen aktuellen Katasterauszug an, aus dem die amtliche Fläche von 612 m² sowie die Nutzungsart "Gebäude- und Freifläche" hervorgeht.
Rechtsgrundlage
Das Liegenschaftskataster wird länderweise auf Grundlage der jeweiligen Vermessungs- und Katastergesetze geführt (es besteht kein bundeseinheitliches Gesetz, da die Landesvermessung Ländersache ist). Bundesweit einheitlich ist lediglich das technische System ALKIS, das in allen Bundesländern zur Anwendung kommt.