KfW 261 Wohngebäude-Kredit
Auch: Kredit 261 · KfW 261/262
Der KfW-Kredit 261 (Wohngebäude – Kredit, ehemals BEG WG) fördert die energetische Komplettsanierung eines Wohngebäudes zum "Effizienzhaus" mit zinsgünstigem Darlehen und zusätzlichem Tilgungszuschuss. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Zuschussanteil.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist dieses Programm bei der Vermarktung sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien ("Sanierungsobjekte") von hoher Bedeutung, da es die Kaufentscheidung von Interessenten stark beeinflussen kann.
- Kreditsumme: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bei Effizienzhaus-Stufe 85 oder Effizienzhaus Denkmal, bis zu 150.000 Euro bei zusätzlicher Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse/QNG).
- Tilgungszuschuss: gestaffelt von 5 % (Effizienzhaus 85) bis 20 % (Effizienzhaus 40), zzgl. 5 Prozentpunkte bei EE- oder NH-Klasse.
- Zinsbindung: 10 Jahre; Zinssätze bewegen sich (Stand 2026) je nach Effizienzhaus-Stufe und Bonität zwischen rund 2,4 % und gut 3 % effektiv.
- Fachplanung/Baubegleitung: Ein Energieeffizienz-Experte ist zwingend einzubinden; die Kosten dafür werden mit 50 % bezuschusst.
- Antragsweg: Antrag über die Hausbank, vor Beginn der Maßnahme.
- Praxisrelevanz: Makler sollten bei Bestandsimmobilien mit schlechter Energieeffizienzklasse (siehe Energieausweis) aktiv auf diese Fördermöglichkeit hinweisen, da sie Sanierungskosten für Käufer erheblich abfedert und damit auch den erzielbaren Kaufpreis stützen kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein unsaniertes Einfamilienhaus mit Energieeffizienzklasse F. Nach Sanierung auf Effizienzhaus-Stufe 55 nimmt er einen KfW-261-Kredit über 100.000 Euro auf und erhält einen Tilgungszuschuss von 15 %, wodurch sich die tatsächliche Kreditbelastung deutlich reduziert.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), verwaltet von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Technische Standards orientieren sich am Gebäudeenergiegesetz (GEG).