KfW 300 Wohneigentum für Familien

Auch: WEF · KfW-Familienkredit

Das KfW-Programm 300 "Wohneigentum für Familien" fördert den Bau oder Ersterwerb eines selbstgenutzten, klimafreundlichen Eigenheims speziell für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, gestaffelt nach Haushaltseinkommen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die junge Familien beim Immobilienerwerb begleiten, ist dieses Programm ein wichtiger Baustein der Finanzierungsberatung.

  • Anspruchsberechtigung: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die im Erwerbszeitpunkt kein weiteres Wohneigentum besitzen (Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum).
  • Einkommensgrenze (Stand 2026): zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind, zzgl. 10.000 Euro je weiterem Kind (also 100.000 Euro bei zwei, 110.000 Euro bei drei Kindern). Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Vorjahre, nicht das Bruttoeinkommen.
  • Kreditsumme: je nach Kinderzahl und erreichter Effizienzhaus-/Nachhaltigkeitsklasse bis zu 270.000 Euro.
  • Zinssatz: besonders niedrig, teils unter 1 % effektiv, abhängig von Einkommen, Kinderzahl und Effizienzstandard – die günstigsten Konditionen im gesamten KfW-Wohnraumportfolio.
  • Technische Voraussetzung: mindestens Effizienzhaus-40-Standard mit Nachhaltigkeitsnachweis (analog zu Programm 297/298).
  • Praxisrelevanz: Makler sollten junge Familien mit Kindern gezielt auf diese Fördermöglichkeit hinweisen, da sie die Finanzierungslücke bei Neubau oder Ersterwerb erheblich schließen kann – wichtig ist der frühzeitige Hinweis, da der Antrag vor Kaufvertragsabschluss bzw. Baubeginn zu stellen ist.

Beispiel aus der Praxis

Eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 95.000 Euro kauft eine neu fertiggestellte Effizienzhaus-40-Doppelhaushälfte. Da die Einkommensgrenze für zwei Kinder bei 100.000 Euro liegt, erhält die Familie einen KfW-300-Kredit über 200.000 Euro zu einem Effektivzins deutlich unter dem Marktniveau.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie "Wohneigentum für Familien" im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, verwaltet durch die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Technischer Maßstab: Gebäudeenergiegesetz (GEG) und QNG-Kriterien.

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