KfW-Effizienzhaus 55

Auch: EH55 · KfW 55

Das KfW-Effizienzhaus 55 bezeichnet Gebäude mit einem Energiebedarf von 55 Prozent des gesetzlichen GEG-Referenzgebäudes. Der Standard war viele Jahre der meistgebaute Neubaustandard in Deutschland, wurde jedoch für die Neubauförderung gestrichen und ist heute im Wesentlichen nur noch als GEG-Mindestanforderung für Neubauten sowie in älteren Bestandsobjekten relevant.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist EH55 vor allem bei Objekten aus den Baujahren etwa 2016 bis 2022 relevant:

  • Historische Bedeutung: Zwischen 2016 und 2022 war EH55 der am häufigsten geförderte Neubaustandard und faktisch der Marktstandard für energieeffizientes Bauen in Deutschland.
  • Ende der Neubauförderung: Seit der Neuordnung der Förderprogramme für energieeffizientes Bauen (2022/2023) ist EH55 aus der KfW-Neubauförderung gestrichen; gefördert wird im Neubau seither nur noch der anspruchsvollere Standard EH40 (ggf. mit EE-/NH-Klasse) bzw. das Programm "Klimafreundlicher Neubau" mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
  • Aktuelle Relevanz: EH55 entspricht inzwischen ungefähr den gesetzlichen GEG-Mindestanforderungen für neu zu errichtende Wohngebäude – ein Neubau muss diesen energetischen Mindeststandard also ohnehin erfüllen, ohne dass dafür noch eine gesonderte KfW-Förderung gewährt wird.
  • Bestand: Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann EH55 dagegen weiterhin als eine der förderfähigen Zwischenstufen relevant sein, sofern das Sanierungsprogramm dies vorsieht; hier ist stets die aktuell gültige BEG-Förderrichtlinie zu prüfen.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten, die als "KfW-Effizienzhaus 55" beworben werden oder deren Energieausweis diesen Standard ausweist, sollte der Makler transparent kommunizieren, dass es sich zwar um ein solide energieeffizientes Gebäude handelt, jedoch nicht (mehr) um den förderrechtlich höchsten Standard.

Beispiel aus der Praxis

Ein 2019 errichtetes Einfamilienhaus wurde nach dem damals geförderten Standard "KfW-Effizienzhaus 55" gebaut. Beim Verkauf erklärt der Makler dem Käufer, dass dieser Standard heute in etwa den gesetzlichen GEG-Mindestanforderungen für Neubauten entspricht und eine erneute KfW-Förderung dafür nicht mehr beantragt werden kann.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – legt das Referenzgebäude fest, auf dem die 55-Prozent-Kennzahl basiert, und definiert die aktuellen Mindestanforderungen an Neubauten.
  • BEG-Förderrichtlinie – regelte historisch die Fördervoraussetzungen für EH55 im Neubau; diese Förderung ist inzwischen entfallen.

Verwandte Begriffe