KfW-Effizienzhaus-Baubegleitung
Auch: Energieeffizienz-Experten-Baubegleitung · Fachplanerische Baubegleitung BEG
Die KfW-Effizienzhaus-Baubegleitung ist die fachliche Betreuung eines Bau- oder Sanierungsvorhabens durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Sie ist Voraussetzung für viele Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und wird selbst anteilig bezuschusst.
Ausführliche Erklärung
Wer eine Förderung für ein KfW-Effizienzhaus – sei es Neubau oder energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus – in Anspruch nehmen möchte, benötigt in der Regel die Begleitung durch einen unabhängigen, in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena-Liste) gelisteten Energieeffizienz-Experten. Dieser prüft Planung und Bauausführung darauf, ob die für die Förderstufe erforderlichen energetischen Standards tatsächlich eingehalten werden, erstellt die notwendigen Nachweise und bestätigt gegenüber der KfW die plangemäße Umsetzung.
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus im Programm für Wohngebäude ist die Baubegleitung verpflichtender Bestandteil der Förderung; bei bestimmten Einzelmaßnahmen ist sie optional, aber ebenfalls förderfähig. Die Kosten der Baubegleitung werden im Rahmen der BEG-Förderung anteilig – üblicherweise zu einem erheblichen Prozentsatz der Kosten – bezuschusst. Für die Immobilienpraxis ist relevant, dass ohne nachgewiesene, qualifizierte Baubegleitung die KfW-Förderung für ein Effizienzhaus in vielen Fällen ganz entfällt, weshalb die Einbindung des Energieeffizienz-Experten frühzeitig, idealerweise vor Beginn der Bauarbeiten, erfolgen sollte.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr saniert sein Einfamilienhaus zum KfW-Effizienzhaus 70. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte begleitet die Planung, prüft die ausgeführten Dämm- und Anlagentechnikmaßnahmen vor Ort und bestätigt der KfW nach Fertigstellung die Einhaltung der geforderten Effizienzhausstufe. Ohne diese Bestätigung wäre die Förderung nicht auszahlbar gewesen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Gesetzesnorm; die Pflicht und Förderfähigkeit der Baubegleitung ergeben sich aus den jeweils gültigen Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie den Programmbedingungen der KfW.