KfW-Wohneigentumsprogramm

Auch: Wohneigentumsförderung der KfW

Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist ein Förderkredit der KfW, der den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum durch zinsgünstige Konditionen erleichtert. Aktuelle Varianten richten sich besonders an Familien mit Kindern und knüpfen an Einkommensgrenzen sowie energetische Mindeststandards an.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist dieses Programm relevant, weil es eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Ersterwerber und Familien darstellt und damit die Finanzierbarkeit vieler Objekte in der mittleren Preisklasse beeinflusst.

Das klassische "KfW-Wohneigentumsprogramm" (historisch unter Nummer 124/134 bekannt) förderte breit den Erwerb und Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. In den letzten Jahren wurde die Förderlandschaft mehrfach umstrukturiert; aktuell existiert unter anderem das Programm "Wohneigentum für Familien" (WEF), das sich gezielt an Haushalte mit Kindern und Einkommensgrenzen richtet und zusätzlich einen bestimmten energetischen Neubaustandard voraussetzt.

Wesentliche Merkmale, die für Makler praxisrelevant sind:

  • Zielgruppe: Meist Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind, häufig mit Einkommensobergrenzen (abhängig von Kinderzahl gestaffelt).
  • Förderfähiges Vorhaben: Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigennutzung ist regelmäßig Voraussetzung – reine Kapitalanlagen sind meist ausgeschlossen).
  • Antragsweg: Wie bei allen KfW-Programmen über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens (Hausbankprinzip).
  • Kombinationsmöglichkeiten: Häufig kombinierbar mit weiteren KfW-Programmen (z. B. Effizienzhaus-Förderung) und Landesförderprogrammen, sofern die jeweiligen Kumulierungsregeln eingehalten werden.
  • Programmänderungen: Fördervoraussetzungen, Einkommensgrenzen und Kreditbeträge werden von der KfW regelmäßig angepasst oder das Programm wird zeitweise gestoppt und neu aufgelegt – für die Beratungspraxis ist daher stets der aktuelle Programmstand bei der KfW zu prüfen.

Makler sollten insbesondere junge Familien mit begrenztem Eigenkapital proaktiv auf die Existenz solcher Programme hinweisen, ohne selbst die konkrete Förderberatung zu übernehmen – diese obliegt der finanzierenden Bank.

Beispiel aus der Praxis

Eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unterhalb der Förderobergrenze kauft ein neu gebautes Effizienzhaus 40 und erhält über das KfW-Wohneigentumsprogramm für Familien ein zinsgünstiges Zusatzdarlehen zur Ergänzung der Bankfinanzierung.

Rechtsgrundlage

  • KfW-Gesetz – gesetzliche Grundlage der Förderbank. Die konkreten Programmbedingungen (Einkommensgrenzen, Förderhöhen, Standards) werden durch KfW-Förderrichtlinien geregelt, nicht durch ein eigenständiges Gesetz.

Verwandte Begriffe