Eigenkapitalquote

Auch: EK-Quote · Eigenkapitalanteil

Die Eigenkapitalquote gibt an, welcher Anteil der Gesamtkosten eines Immobilienerwerbs – also Kaufpreis plus Kaufnebenkosten – durch eigene Mittel des Käufers gedeckt wird, im Gegensatz zum fremdfinanzierten Anteil über Bankdarlehen.

Ausführliche Erklärung

Die Eigenkapitalquote ist eine der wichtigsten Kennzahlen zur Beurteilung der Finanzierungssicherheit eines Käufers und wird von Banken sowie in der Maklerpraxis regelmäßig zur groben Einschätzung der Bonität herangezogen.

Wesentliche Punkte:

  • Berechnung: Eigenkapitalquote = eingesetztes Eigenkapital ÷ Gesamtkosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten) × 100. Manche Berechnungen beziehen die Quote nur auf den reinen Kaufpreis, ohne Nebenkosten – der Makler sollte im Gespräch klären, welche Bezugsgröße gemeint ist.
  • Übliche Bandbreiten: Als solide gilt in der Praxis eine Eigenkapitalquote von mindestens 20 % des Kaufpreises zuzüglich vollständiger Deckung der Kaufnebenkosten aus Eigenkapital. Quoten darunter (bis hin zur Vollfinanzierung mit 0 % Eigenkapital) sind möglich, aber mit höheren Zinsaufschlägen verbunden.
  • Zusammenhang mit dem Beleihungsauslauf: Eine hohe Eigenkapitalquote senkt automatisch den Beleihungsauslauf (Verhältnis von Darlehenssumme zu Beleihungswert), was sich unmittelbar positiv auf die Zinskonditionen auswirkt – Banken staffeln ihre Zinsangebote häufig in Beleihungsauslauf-Klassen (z. B. bis 60 %, bis 80 %, bis 100 %).
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Einschätzung, ob ein Interessent finanzierungsfähig ist, gehört die Frage nach der geplanten Eigenkapitalquote zu den Standardfragen der Käuferqualifizierung – insbesondere bei knappem Marktangebot und mehreren Interessenten für ein Objekt.
  • Regionale Unterschiede: Da die Kaufnebenkosten je nach Bundesland variieren (v. a. wegen unterschiedlicher Grunderwerbsteuersätze), unterscheidet sich die notwendige Mindest-Eigenkapitalquote regional.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer erwirbt eine Immobilie für 350.000 Euro; die Kaufnebenkosten betragen 35.000 Euro, sodass die Gesamtkosten bei 385.000 Euro liegen. Bringt er 77.000 Euro Eigenkapital ein, entspricht dies einer Eigenkapitalquote von rund 20 % bezogen auf die Gesamtkosten.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Eigenkapitalquote ist eine finanzwirtschaftliche Kennzahl ohne eigenständige gesetzliche Regelung; sie wird jedoch im Rahmen der bankaufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a BGB) berücksichtigt.

Verwandte Begriffe