KfW-Wohngebäude-Kredit 261/262
Auch: KfW 261 · KfW 262 · Wohngebäude-Kredit · BEG-Wohngebäude-Kredit
Der KfW-Wohngebäude-Kredit (261/262) fördert die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu einem Effizienzhaus-Standard oder den Kauf eines bereits entsprechend sanierten Gebäudes. Kredit 261 richtet sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Kredit 262 an Unternehmen, gemeinnützige Träger und Kommunen – die Förderbedingungen sind inhaltlich identisch.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die Bestandsimmobilien mit Sanierungsbedarf oder bereits sanierte Objekte vermitteln, ist dieses Programm eines der wichtigsten Förderinstrumente, da es sowohl den sanierungswilligen Käufer als auch den Verkäufer eines frisch sanierten Objekts betreffen kann. Zentrale Eckpunkte:
- Fördervoraussetzung: Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (Stichtag: Baugenehmigung bzw. Bauanzeige) und durch die Sanierung eine bestimmte Effizienzhausstufe erreichen (z. B. Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40); je besser der erreichte Standard, desto höher der Fördersatz.
- Kreditbetrag: üblicherweise bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, mit zusätzlichem Nachhaltigkeits- oder Erneuerbare-Energien-Bonus bis zu 150.000 Euro.
- Tilgungszuschuss: Ein Teil des Kredits wird bei Erreichen des jeweiligen Effizienzhaus-Niveaus nicht zurückgezahlt (Zuschussanteil), gestaffelt nach erreichter Stufe – je niedriger der Energieverbrauch nach Sanierung, desto höher der Zuschuss.
- Bonusregelungen: Zusätzliche Zuschläge sind möglich, etwa für serielle Sanierung mit vorgefertigten Bauteilen oder für "Worst Performing Buildings" (besonders ineffiziente Ausgangsgebäude).
- Pflicht zur Energieeffizienz-Expertise: Ein in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelisteter Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung begleiten und bestätigen.
- Unterschied 261 vs. 262: inhaltlich identisches Förderprogramm; Kredit 261 ist für Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften vorgesehen, Kredit 262 für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und kommunale Antragsteller.
Praxisrelevanz für den Makler: Ist eine Immobilie sanierungsbedürftig, kann der Hinweis auf mögliche Fördermittel samt Tilgungszuschuss die Kaufentscheidung erheblich erleichtern – die konkrete Förderhöhe hängt jedoch stark vom individuellen Sanierungskonzept und den tagesaktuellen KfW-Konditionen ab und sollte durch einen Energieeffizienz-Experten und die Bank verbindlich geprüft werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein 40 Jahre altes Einfamilienhaus und plant, es auf Effizienzhaus-70-Niveau zu sanieren. Mit Unterstützung eines dena-gelisteten Energieberaters beantragt er vor Beginn der Sanierung über seine Bank den KfW-Kredit 261 und erhält neben dem zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss, der die tatsächliche Kreditsumme spürbar reduziert.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; das Programm basiert auf den KfW-Merkblättern im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die im Auftrag des Bundes laufend angepasst werden.