KfW-Klimafreundlicher Neubau 297/298

Auch: KfW 297 · KfW 298 · Klimafreundlicher Neubau · KFN

Die KfW-Programme 297 und 298 ("Klimafreundlicher Neubau") fördern jeweils sowohl den Neubau als auch den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) besonders energieeffizienter Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten. Kredit 297 richtet sich an Selbstnutzer (natürliche Personen, die das Objekt selbst bewohnen), Kredit 298 an Nicht-Selbstnutzer (z. B. Vermieter, Kapitalanleger, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen).

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die Neubauten oder junge Bestandsobjekte vermitteln, ist dieses Programm relevant, weil die Fördersumme spürbar zur Attraktivität eines Objekts beitragen kann. Zentrale Eckpunkte, die sich regelmäßig anpassen und daher im Beratungsgespräch nur als aktueller Anhaltspunkt zu nennen sind:

  • Fördervoraussetzung: Das Gebäude muss mindestens die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude" (vereinfacht: Effizienzhaus 40 mit Treibhausgas-Grenzwert) erreichen; eine höhere Förderstufe erfordert zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
  • Kreditbetrag: je nach Förderstufe gestaffelt, üblicherweise zwischen 100.000 und 150.000 Euro pro Wohneinheit (mit QNG-Siegel höher).
  • Zinsvorteil: Die Zinssätze liegen deutlich unter Marktniveau, oft im Bereich von unter 1 % bei kurzen bis mittleren Zinsbindungen – die genauen Konditionen werden laufend an den Kapitalmarkt angepasst und sollten stets tagesaktuell bei der KfW oder der finanzierenden Bank abgefragt werden.
  • Antragsweg: Wie bei allen KfW-Förderkrediten erfolgt die Beantragung nicht direkt bei der KfW, sondern über die Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler, und zwar vor Beginn des Vorhabens (Bauantrag bzw. Kaufvertragsabschluss).
  • Unterschied 297 vs. 298: Beide Kredite fördern Neubau und Ersterwerb gleichermaßen; die Programmnummer richtet sich nach der Nutzungsart – Kredit 297 für Selbstnutzer, Kredit 298 für Nicht-Selbstnutzer (Vermieter, Kapitalanleger, WEG, Unternehmen).

Für den Makler bedeutet das: Bei der Vermarktung junger Neubauobjekte (unter einem Jahr alt, Ersterwerb) lohnt sich ein früher Hinweis auf die mögliche Förderfähigkeit nach Kredit 297/298, da dies die Finanzierbarkeit für Käufer deutlich verbessern kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr errichtet zur Selbstnutzung ein Einfamilienhaus im Effizienzhaus-40-Standard mit QNG-Siegel. Über seine Hausbank beantragt er vor Baubeginn den KfW-Kredit 297 und erhält einen zinsgünstigen Förderkredit über 150.000 Euro zu deutlich unter dem marktüblichen Zinsniveau liegenden Konditionen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; das Programm beruht auf den KfW-Förderrichtlinien und -Merkblättern zu den Krediten 297/298 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die von der KfW im Auftrag des Bundes laufend aktualisiert werden.

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