Konzeptvergabe

Auch: Konzeptverfahren · Vergabe nach Konzeptqualität

Bei der Konzeptvergabe wird ein kommunales Grundstück nicht – wie beim klassischen Bieterverfahren – an den Höchstbietenden verkauft, sondern anhand der Qualität eines eingereichten Nutzungskonzepts vergeben. Der Kaufpreis oder Erbbauzins spielt dabei eine untergeordnete oder gar keine Rolle.

Ausführliche Erklärung

Konzeptvergaben (auch Konzeptverfahren genannt) sind ein Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik, mit dem Städte und Gemeinden auf eigenen Grundstücken städtebauliche, soziale oder ökologische Ziele durchsetzen wollen, die über den reinen Verkaufserlös hinausgehen. Statt das Grundstück meistbietend zu veräußern, schreibt die Kommune definierte Bewertungskriterien aus – etwa den Anteil an gefördertem oder bezahlbarem Wohnraum, energetische oder klimagerechte Bauweise, soziale Durchmischung, Mobilitätskonzepte oder Quartiersqualität – und vergibt das Grundstück an das Konzept, das diese Kriterien am besten erfüllt.

Typische Elemente einer Konzeptvergabe sind:

  • Festpreis oder Erbbauzins statt Bieterwettbewerb: Der Preis wird oft vorab festgelegt, sodass Bewerber allein über die Konzeptqualität konkurrieren.
  • Bewertungsmatrix: Die Kommune definiert im Vorfeld transparente Kriterien und deren Gewichtung, anhand derer eine Jury oder ein Gremium die Konzepte bewertet.
  • Vergabe als Kauf oder Erbbaurecht: Konzeptvergaben erfolgen häufig über Erbbaurecht, da die Kommune so langfristig Einfluss auf die Nutzung behält, ohne das Eigentum am Grund und Boden aufzugeben.
  • Vertragliche Bindung des Konzepts: Die zugesagten Konzeptinhalte werden in der Regel über städtebauliche Verträge oder Auflagen im Kaufvertrag rechtlich abgesichert, damit das Konzept auch tatsächlich umgesetzt wird.

Konzeptvergaben sind vor allem in wachsenden Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbreitet, um über die kommunale Bodenpolitik gezielt bezahlbaren oder genossenschaftlich organisierten Wohnraum zu fördern. Für Projektentwickler und Baugruppen bedeutet dies, dass nicht die Höhe des Gebots, sondern die Überzeugungskraft und Umsetzbarkeit des eingereichten Konzepts über den Zuschlag entscheidet.

Beispiel aus der Praxis

Eine Großstadt schreibt ein städtisches Grundstück im Rahmen einer Konzeptvergabe zu einem festen Kaufpreis aus. Bewerber müssen ein Nutzungskonzept einreichen, das mindestens 40 % geförderten Wohnraum, ein Mobilitätskonzept mit reduziertem Stellplatzschlüssel und ein Gemeinschaftsprojekt für das Quartier vorsieht. Den Zuschlag erhält die Baugruppe mit dem von der Vergabejury am höchsten bewerteten Konzept – nicht das Angebot mit dem höchsten Kaufpreis.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Konzeptvergaben erfolgen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des allgemeinen Vergabe- und Vertragsrechts; die konkreten Verfahren und Kriterien legt jede Kommune eigenständig in ihren Ausschreibungsunterlagen fest.

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