Kostengruppe 400

Auch: KG 400 · Technische Anlagen

Die Kostengruppe 400 nach DIN 276 fasst die Kosten der technischen Gebäudeausrüstung zusammen – etwa Heizung, Wasser- und Abwasseranlagen, Elektroinstallation, Aufzüge sowie Lüftungs- und Klimatechnik.

Ausführliche Erklärung

Für Makler gewinnt Kostengruppe 400 zunehmend an Bedeutung, da die energetische Ausstattung eines Gebäudes (Heizungstechnik, Photovoltaik, Wärmepumpe) sowohl kostenmäßig als auch für die Vermarktung (Energieeffizienz, Nebenkosten, Förderfähigkeit) immer wichtiger wird.

Wesentliche Untergruppen der KG 400:

  • KG 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: Sanitärinstallation, Trinkwasser- und Abwasserleitungen.
  • KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen: Heizkessel, Wärmepumpe, Fernwärmeübergabestation, Verteilnetze.
  • KG 430 – Lufttechnische Anlagen: Lüftungs- und Klimaanlagen.
  • KG 440 – Starkstromanlagen: Elektroinstallation, Beleuchtung, Photovoltaikanlage.
  • KG 450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Netzwerkverkabelung, Sprechanlagen, Smart-Home-Technik.
  • KG 460 – Förderanlagen: Aufzüge, Rolltreppen.
  • KG 470 – Nutzungsspezifische Anlagen sowie KG 480 – Gebäude- und Anlagenautomation.

Der Anteil der Kostengruppe 400 an den Gesamtbaukosten ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen – insbesondere durch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Heizungstechnik und energetische Standards. Bei modernen Neubauten kann KG 400 inzwischen 20–30 % der reinen Baukosten (KG 300+400) ausmachen.

Für Makler relevant: Bei der Vermarktung sollte die technische Ausstattung (z. B. Wärmepumpe statt Gasheizung, Aufzug im Mehrfamilienhaus) klar herausgestellt werden, da sie sowohl Betriebskosten als auch den Verkaufswert erheblich beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Bei einem Mehrfamilienhaus mit Aufzug und Wärmepumpenheizung entfallen von den gesamten Baukosten von 2 Mio. Euro rund 500.000 Euro auf die Kostengruppe 400 – darunter 180.000 Euro für die Wärmepumpenanlage inklusive Fußbodenheizung und 90.000 Euro für den Aufzug.

Rechtsgrundlage

DIN 276 „Kosten im Bauwesen" – regelt die Gliederung der Kostengruppe 400; ergänzend wirken die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf Art und Umfang der einzubauenden Anlagentechnik.

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