Kostengruppe 500

Auch: KG 500 · Außenanlagen

Die Kostengruppe 500 nach DIN 276 umfasst alle Kosten, die für die Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen anfallen – etwa Wege, Einfriedungen, Pflanzungen, Stellplätze und wasserwirtschaftliche Anlagen im Außenbereich.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Kostengruppe 500 relevant, weil Außenanlagen bei der Kaufentscheidung – insbesondere bei Einfamilienhäusern und hochwertigen Wohnanlagen – einen erheblichen Einfluss auf Wohnwert und Erstverkaufserfolg haben, kostenmäßig aber oft unterschätzt werden.

Wesentliche Untergruppen der KG 500:

  • KG 510 – Geländeflächen: Erdmodellierung, Bodenbeläge im Außenbereich, Rasenflächen, Bepflanzung.
  • KG 520 – Befestigte Flächen: Wege, Terrassen, Zufahrten, Stellplätze und Garagenvorplätze.
  • KG 530 – Baukonstruktionen in Außenanlagen: Mauern, Einfriedungen, Zäune, Stützwände, Pergolen.
  • KG 540 – Technische Anlagen in Außenanlagen: Außenbeleuchtung, Bewässerungsanlagen, Entwässerung im Freibereich.
  • KG 550 – Einbauten in Außenanlagen: Sitzmöbel, Spielgeräte, Briefkastenanlagen.
  • KG 560/570 – Wasserflächen, Pflanzen- und Vegetationsflächen (z. B. Teiche, größere Grünanlagen).

In der Baupraxis werden Außenanlagen häufig erst spät im Projektverlauf geplant und budgetiert, was regelmäßig zu Kostenüberraschungen führt. Für Makler relevant: Bei Bauträgerprojekten ist zu prüfen, ob die im Exposé beworbene Außengestaltung (Garten, Terrasse, Stellplätze) tatsächlich im Kaufpreis (bzw. in KG 500) enthalten ist oder als Sonderwunsch separat berechnet wird.

Beispiel aus der Praxis

Für ein neu errichtetes Einfamilienhaus werden für die Gartengestaltung, die gepflasterte Zufahrt, den Zaun und zwei Außenstellplätze insgesamt 35.000 Euro kalkuliert – die Kostengruppe 500 des Bauvorhabens, die im Verkaufsexposé gesondert ausgewiesen wird.

Rechtsgrundlage

DIN 276 „Kosten im Bauwesen" – legt die Gliederung der Kostengruppe 500 fest; bei öffentlich geförderten Außenanlagen können zusätzlich kommunale Satzungen (z. B. Stellplatzsatzung) relevant sein.

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