Lageplan
Auch: Amtlicher Lageplan · Katasterlageplan
Der Lageplan ist eine maßstabsgetreue zeichnerische Darstellung eines Grundstücks, die dessen Grenzen, Flurstücksbezeichnung, Nachbargrundstücke sowie vorhandene und geplante Gebäude zeigt. Er ist fester Bestandteil eines jeden Bauantrags.
Ausführliche Erklärung
Ein Lageplan wird in der Regel von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder auf Basis von Katasterdaten erstellt und bildet das Grundstück im Kontext seiner Umgebung ab: Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummer und -größe, angrenzende Grundstücke und öffentliche Flächen (Straßen, Gehwege), vorhandene bauliche Anlagen sowie – bei Bauvorhaben – die geplante Bebauung mit Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen. Er unterscheidet sich vom bloßen Flurkartenauszug dadurch, dass er zusätzlich planungsrelevante Angaben wie Abstandsflächen, Erschließung und geplante Baukörper enthält.
Nach den Landesbauordnungen ist der Lageplan regelmäßig Pflichtbestandteil der Bauvorlagen für einen Bauantrag; die genauen Anforderungen an Maßstab, Inhalt und Ersteller (amtlicher Lageplan vs. einfacher Lageplan) sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt. In der Immobilienpraxis ist der Lageplan für Makler wichtig, weil er Aufschluss über Grundstücksgröße, -zuschnitt und Bebaubarkeit gibt und häufig Teil der Objektunterlagen ist, die Kaufinteressenten zur Prüfung vorgelegt werden – insbesondere bei unbebauten Grundstücken oder Neubauvorhaben.
Beispiel aus der Praxis
Für die Genehmigung eines Wohnhausneubaus reicht der Bauherr beim Bauamt neben Grundrissen und Schnitten auch einen amtlichen Lageplan ein, der die Grundstücksgrenzen, die vorgesehene Position des Gebäudes sowie die einzuhaltenden Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken zeigt.
Rechtsgrundlage
Keine einheitliche bundesrechtliche Grundlage; die Pflicht zur Vorlage und die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus den Bauvorlagenverordnungen bzw. Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer.