Lawinenschaden

Auch: Schneelawinenschaden · Lawinenabgang

Ein Lawinenschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung eines Gebäudes durch abgehende Schnee- oder Eismassen. In Deutschland betrifft dieses Risiko vor allem exponierte Lagen im Alpenraum und im Alpenvorland und wird über die Elementarschadenversicherung als eigenständige Naturgefahr abgedeckt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Lawinenschaden ein regional stark begrenztes, aber für betroffene Objekte wichtiges Thema:

  • Regionale Relevanz: In Deutschland ist das Lawinenrisiko im Wesentlichen auf hochalpine Lagen in Bayern (insbesondere Berchtesgadener Land, Oberallgäu, Werdenfelser Land) beschränkt. Für die überwiegende Mehrheit der Immobilien in Deutschland spielt es keine Rolle.
  • Versicherungstechnische Einordnung: Lawinenschäden gehören zu den in Deutschland üblicherweise mitversicherten Elementargefahren (neben Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Vulkanausbruch), sofern eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Die Basis-Feuer- oder Sturmversicherung deckt Lawinenschäden regelmäßig nicht.
  • Abgrenzung zum Schneedruckschaden: Der Lawinenschaden (dynamischer Abgang von Schneemassen) ist von reinem Schneedruckschaden (statische Belastung des Dachs durch liegenden Schnee) zu unterscheiden; beide sind in der Regel gemeinsam über den Elementarbaustein versichert, betreffen aber unterschiedliche Schadenmechanismen.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten in bekannten Lawinengebieten sollte der Makler explizit prüfen, ob die Elementarschadenversicherung Lawinen einschließt und ob es bauliche Auflagen (Lawinenschutzverbauungen, Gefahrenzonenpläne der Gemeinde) gibt, die die Bebaubarkeit oder Versicherbarkeit beeinflussen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ferienhaus im bayerischen Alpenraum liegt in einer als lawinengefährdet eingestuften Zone. Der Eigentümer schließt zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung eine erweiterte Elementarschadendeckung ab, die auch Lawinenschäden einschließt, nachdem ein früherer Lawinenabgang bereits einen Nebengebäudeschaden verursacht hatte.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage. Die Deckung von Lawinenschäden richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen der Elementarschadenversicherung; kommunale Gefahrenzonenpläne können bauordnungsrechtliche Vorgaben enthalten.

Verwandte Begriffe