Lehmausfachung
Auch: Lehmgefach · Lehmwickelgefach
Die Lehmausfachung ist eine traditionelle Methode, die Zwischenräume (Gefache) eines Fachwerks mit Lehm zu füllen, häufig in Kombination mit einem Geflecht aus Weidenruten oder Holzstaken (Flechtwerk) als Trägergerüst. Sie zählt zu den ältesten Ausfachungsarten des deutschen Fachwerkbaus.
Ausführliche Erklärung
Bei der Lehmausfachung wird zunächst ein Trägergerüst aus horizontal oder diagonal eingespannten Holzstaken bzw. geflochtenen Weidenruten in das Gefach eingebracht (Staken- oder Flechtwerk), das anschließend beidseitig mit einer Lehm-Stroh-Mischung beworfen und verputzt wird. Für den Makler relevante Aspekte:
- Vorkommen: Lehmausfachungen finden sich vor allem in älteren Fachwerkhäusern (oft vor 1900), während spätere Fachwerkbauten häufig mit Ziegeln oder anderen Steinausfachungen ausgeführt wurden.
- Bauphysik: Lehm reguliert die Raumfeuchte hervorragend (diffusionsoffen, feuchtigkeitspuffernd) und trägt zu einem gesunden Innenraumklima bei – ein Argument, das bei der Vermarktung sanierter Fachwerkhäuser gerne genannt wird.
- Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf: Lehmausfachungen sind empfindlich gegenüber direkter Bewitterung und mechanischer Beanspruchung; Risse, bröckelnder Putz oder ausgewaschene Stellen sind häufige Mängel, die bei der Zustandsbewertung zu prüfen sind. Undichte Anschlüsse zum Holzgerüst können zu Feuchteschäden im tragenden Fachwerk führen.
- Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Fachwerkhäusern ist die Erhaltung oder fachgerechte Erneuerung der originalen Lehmausfachung oft denkmalrechtlich vorgeschrieben, was Sanierungskosten und -aufwand erhöht.
- Energetische Ertüchtigung: Reine Lehmausfachungen bieten nur geringen Wärmeschutz; bei Sanierungen wird häufig eine zusätzliche Innendämmung mit diffusionsoffenen Materialien (z. B. Holzweichfaser) ergänzt, um die Lehmausfachung bauphysikalisch nicht zu gefährden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Begutachtung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses aus dem 18. Jahrhundert stellt der Sachverständige fest, dass mehrere Gefache mit historischer Lehmausfachung Risse und abplatzenden Putz aufweisen. Er empfiehlt eine fachgerechte Instandsetzung mit traditionellen Lehm-Stroh-Gemischen unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Auflagen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten die jeweiligen landesrechtlichen Denkmalschutzgesetze; für Lehmbaustoffe existieren zudem die Lehmbau Regeln als anerkannte Regeln der Technik.