Luft-Luft-Wärmepumpe
Auch: LLWP
Eine Luft-Luft-Wärmepumpe entzieht der Außenluft Wärmeenergie und gibt sie direkt als erwärmte Luft an den Innenraum ab, meist über Klimasplitgeräte. Anders als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist kein wasserführendes Heizsystem (Heizkörper, Fußbodenheizung) erforderlich.
Ausführliche Erklärung
Luft-Luft-Wärmepumpen funktionieren technisch wie eine Klimaanlage im umgekehrten Betrieb: Ein Außengerät entzieht der Umgebungsluft Wärme, ein Kältemittelkreislauf transportiert diese zu einem Innengerät, das die erwärmte Luft direkt in den Raum abgibt. Viele Geräte sind reversibel und können im Sommer auch kühlen, was sie besonders für Sanierungen ohne vorhandenes Wasserheizsystem attraktiv macht.
Für Makler relevant:
- Einsatzgebiet: Besonders geeignet für einzelne Räume, Anbauten, Gewerbeeinheiten oder als Ergänzung zu einer bestehenden Heizung, seltener als alleinige Heizlösung für ein ganzes Wohngebäude, da die Wärmeverteilung auf mehrere Räume technisch aufwendiger ist als bei wassergeführten Systemen.
- Förderfähigkeit: Luft-Luft-Wärmepumpen sind unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, allerdings mit strengeren Anforderungen an die Jahresarbeitszahl als reine Klimasplitgeräte.
- GEG-Konformität: Beim Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht; eine Luft-Luft-Wärmepumpe kann diese Pflicht erfüllen, wenn sie die gesamte oder überwiegende Beheizung übernimmt, was in Bestandsgebäuden mit mehreren Räumen technisch anspruchsvoll ist.
- Effizienz: Die Effizienz wird über die Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen; bei niedrigen Außentemperaturen sinkt die Leistungszahl, weshalb der Betrieb in sehr kalten Regionen oder als alleinige Heizquelle in Altbauten kritisch geprüft werden sollte.
Bei der Objektbeschreibung sollte der Makler zwischen Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen klar unterscheiden, da Käufer und Mieter oft beide Begriffe verwechseln, die Systeme aber unterschiedliche Investitions- und Betriebskosten sowie Förderbedingungen haben.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer rüstet sein ausgebautes Dachgeschoss mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe als Klimasplitgerät nach, um sowohl im Winter effizient heizen als auch im Sommer kühlen zu können, ohne in ein neues Heizkörpersystem investieren zu müssen.
Rechtsgrundlage
- § 71 GEG – Anforderungen an neue Heizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht.
- § 71c GEG – Beim Einbau elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG als erfüllt, wenn die Wärmepumpe(n) den Wärmebedarf des Gebäudes decken.
- Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Anforderungen an Jahresarbeitszahl und Fördervoraussetzungen (untergesetzliches Regelwerk).