Batteriespeicher
Auch: Solarstromspeicher · Heimspeicher · Stromspeicher
Ein Batteriespeicher (Heim- oder Solarstromspeicher) speichert tagsüber überschüssig erzeugten PV-Strom, damit er auch abends oder nachts genutzt werden kann. Er erhöht den Eigenverbrauchsanteil einer Solaranlage deutlich und reduziert den Bezug von Netzstrom.
Ausführliche Erklärung
Ohne Speicher liegt der Eigenverbrauchsanteil einer typischen Aufdach-PV-Anlage bei Wohngebäuden bei etwa 25–35 Prozent, da der meiste Strom mittags erzeugt wird, der Verbrauch aber morgens und abends am höchsten ist. Mit einem passend dimensionierten Batteriespeicher steigt der Eigenverbrauchsanteil auf 60–80 Prozent.
Für die Maklerpraxis relevante Aspekte:
- Technik: Überwiegend Lithium-Eisenphosphat-Speicher (LFP), die als sicherer und langlebiger gelten als ältere NMC-Technik; übliche Speicherkapazitäten für Einfamilienhäuser liegen zwischen 5 und 15 kWh.
- Dimensionierung: Faustregel ist ca. 1 kWh Speicherkapazität pro kWp installierter PV-Leistung, abhängig vom individuellen Verbrauchsprofil.
- Notstromfähigkeit: Manche Speichersysteme bieten eine Ersatzstrom- oder Notstromfunktion bei Netzausfall – ein zunehmend nachgefragtes Verkaufsargument, das technisch aber eine spezielle Umschalteinrichtung voraussetzt.
- Wertrelevanz beim Verkauf: Ein vorhandener, funktionsfähiger Batteriespeicher ist ein Wertfaktor und sollte im Exposé mit Kapazität, Baujahr, Hersteller und Zustand benannt werden. Bei älteren Speichern (>8–10 Jahre) ist die Restkapazität und Garantiesituation zu prüfen, da die Speicherleistung mit der Zeit degradiert.
- Förderung: Batteriespeicher sind je nach Bundesland und Kommune eigenständig förderfähig (z. B. über Landesprogramme); auf Bundesebene gibt es keine dauerhafte einheitliche Speicherförderung, die Förderlandschaft ändert sich häufig.
- Steuerliche Behandlung: Nachträglich installierte Speicher zu einer bestehenden, umsatzsteuerbefreiten PV-Anlage (§ 12 Abs. 3 UStG, 0 %-Steuersatz seit 2023) sind in der Regel ebenfalls mit 0 % Umsatzsteuer erwerbbar, wenn die Anlage die Kleinunternehmer- bzw. Nullsteuersatz-Voraussetzungen erfüllt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigenheimbesitzer mit 8-kWp-PV-Anlage rüstet einen 10-kWh-Batteriespeicher nach. Sein Eigenverbrauchsanteil steigt dadurch von 30 % auf rund 65 %, wodurch die jährliche Stromrechnung um mehrere hundert Euro sinkt – ein Argument, das der Makler beim Verkauf als werterhöhenden Ausstattungsmerkmal hervorheben kann.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige spezialgesetzliche Regelung für Batteriespeicher; relevant sind die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsregelung sowie die Meldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.