Maisonette-Wohnung

Auch: Maisonette · Maisonettewohnung · Duplex-Wohnung

Eine Maisonette-Wohnung ist eine Wohneinheit, die sich über zwei (selten drei) Etagen eines Gebäudes erstreckt und deren Geschosse durch eine private Innentreppe miteinander verbunden sind. Der Begriff stammt aus dem Französischen ("petite maison" = kleines Haus) und beschreibt das Wohngefühl eines Hauses innerhalb eines Mehrfamilienhauses.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Maisonette-Wohnung eine attraktive, aber erklärungsbedürftige Sonderform, da Grundriss und Nutzung von der klassischen Geschosswohnung abweichen:

  • Raumaufteilung: Typischerweise liegen die Wohn- und Gemeinschaftsräume (Wohnzimmer, Küche, Essbereich) im unteren Geschoss, Schlafzimmer und Bad im oberen. Dies schafft eine klare Trennung von Wohn- und Ruhebereich, was viele Käufer als hausähnlich und wertsteigernd empfinden.
  • Häufige Lage im Gebäude: Maisonetten finden sich oft im obersten Geschoss samt ausgebautem Dachgeschoss (Staffelgeschoss/Dach), teils aber auch in mittleren Geschossen größerer Neubauten.
  • Flächenberechnung: Bei der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) sind Dachschrägen (unter 1 m Höhe 0 %, zwischen 1-2 m zur Hälfte) zu beachten – ein häufiger Streitpunkt bei der Vermarktung von Dach-Maisonetten.
  • Treppen als Flächenverlust: Die Innentreppe beansprucht in beiden Geschossen Fläche und mindert die effektiv nutzbare Wohnfläche; dies sollte der Makler bei Preisvergleichen mit klassischen Wohnungen berücksichtigen.
  • Rechtlicher Status: Maisonette-Wohnungen sind im WEG-Kontext als eine Einheit im Sinne der Teilungserklärung ausgewiesen (ein Miteigentumsanteil trotz zweier Geschosse); die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Aufteilungsplan.
  • Vermarktungsvorteil: Für Familien und Paare mit Homeoffice-Bedarf beliebt, da sich Etagen thematisch trennen lassen (z. B. Arbeiten oben, Wohnen unten).
  • Nachteile: Weniger barrierefrei (Treppen im Inneren), daher für ältere Käufer oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen meist ungeeignet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Ehepaar erwirbt eine Maisonette-Wohnung im obersten Stockwerk eines Neubaus: Im unteren Geschoss befinden sich Wohnküche und Terrasse, über die Innentreppe gelangt man ins obere Geschoss mit zwei Schlafzimmern und Bad unter der Dachschräge.

Rechtsgrundlage

  • Keine eigenständige gesetzliche Definition; die Ausgestaltung als Sondereigentum ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und der jeweiligen Teilungserklärung mit Aufteilungsplan.
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV) – maßgeblich für die Berechnung der anrechenbaren Fläche bei Dachschrägen innerhalb der Maisonette.

Verwandte Begriffe