Cluster-Wohnung

Auch: Clusterwohnung · Cluster-Apartment

Eine Cluster-Wohnung ist eine Mischform zwischen klassischer Wohngemeinschaft und Einzelappartement: Mehrere Bewohner haben jeweils ein abschließbares Individualzimmer mit eigenem Bad, teilen sich aber eine gemeinsame Wohnküche und weitere Gemeinschaftsflächen. Das Konzept verbindet Privatsphäre mit sozialem Austausch.

Ausführliche Erklärung

Der Cluster-Grundriss stammt ursprünglich aus dem genossenschaftlichen und studentischen Wohnungsbau der Schweiz und hat sich in den letzten Jahren auch in deutschen Großstädten als Antwort auf steigende Mieten und den Trend zu flexiblem, gemeinschaftlichem Wohnen etabliert.

Typische Merkmale für den Makler:

  • Zimmergröße: Individualzimmer liegen meist zwischen 14 und 25 m² und verfügen über ein eigenes Bad (teils auch eine Kochnische).
  • Cluster-Größe: Ein Cluster umfasst üblicherweise 3 bis 8 Zimmer, die um eine gemeinsame Wohnküche mit Aufenthaltsbereich gruppiert sind.
  • Zielgruppe: Studierende, Berufseinsteiger, Pendler und zunehmend auch Senioren-Wohnprojekte mit Betreuungsbedarf.
  • Vermarktung: Vermietung erfolgt meist zimmerweise mit separaten Mietverträgen, seltener als Gesamtwohnung. Für den Makler relevant: Abgrenzung zur klassischen WG (dort meist ein gemeinsamer Mietvertrag mit Innenausgleich der Mieter) und zum Mikroappartement (dort keine geteilten Individualzimmer).
  • Bauliche Einordnung: Wohnungseigentumsrechtlich handelt es sich in der Regel um eine einzige Wohneinheit mit Sondernutzungsrechten für die Zimmer, was bei Aufteilung in Eigentumswohnungen besondere Vertragsgestaltung erfordert.
  • Betriebskosten: Abrechnung der Gemeinschaftsflächen (Küche, Flur, ggf. Waschraum) muss vertraglich klar geregelt sein, da hier häufig Streitpotenzial entsteht.

Für Investoren ist die Cluster-Wohnung als Anlageform interessant, weil pro Quadratmeter höhere Mieteinnahmen als bei klassischer Vermietung erzielbar sind, allerdings mit höherem Verwaltungsaufwand.

Beispiel aus der Praxis

Ein Neubauprojekt in Berlin bietet Cluster-Wohnungen mit je fünf Individualzimmern (16 m², eigenes Bad) rund um eine 40 m² große Gemeinschaftsküche mit Balkon an. Jeder Bewohner schließt einen eigenen Mietvertrag über sein Zimmer plus anteilige Nutzung der Gemeinschaftsfläche ab.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Es gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des BGB (§§ 535 ff. BGB) sowie – bei WEG-Aufteilung – das Wohnungseigentumsgesetz für Sondernutzungsrechte an Gemeinschaftsflächen.

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