Maklerausweis
Auch: Maklerlegitimation
Der Maklerausweis ist ein Ausweisdokument, mit dem ein Immobilienmakler gegenüber Kunden, Notaren oder Behörden nachweist, dass er über die erforderliche gewerberechtliche Zulassung verfügt und seine berufliche Identität legitimiert ist. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Ausweispflicht besteht in Deutschland nicht, dennoch hat sich der Ausweis als praktisches Vertrauensinstrument etabliert.
Ausführliche Erklärung
In Deutschland gibt es keinen amtlichen "Maklerausweis" wie etwa den Personalausweis. Was in der Praxis unter diesem Begriff kursiert, sind meist:
- Kopie der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, die der Makler bei Bedarf vorlegen kann.
- Verbandsausweise, etwa vom IVD (Immobilienverband Deutschland) oder anderen Berufsverbänden, die Mitgliedschaft und oft auch die Einhaltung eines Ehrenkodex bescheinigen.
- Firmeninterne Legitimationskarten mit Foto, Name und Kontaktdaten, die bei Besichtigungen als Vertrauens- und Sicherheitsnachweis dienen (insbesondere gegenüber Verkäufern, die einen Fremden in ihre Wohnung lassen).
Aus Maklersicht ist der Ausweis vor allem ein Instrument der Seriositätsdarstellung und Betrugsprävention: Eigentümer sollen sich vergewissern können, dass die Person, die eine Besichtigung durchführt, tatsächlich für das beauftragte Maklerunternehmen tätig ist. In einigen Bundesländern und Kommunen wird bei Betreten fremder Grundstücke oder bei Vor-Ort-Terminen zunehmend auf digitale Legitimationsmittel (QR-Code-Verifizierung, App-basierte Ausweise) gesetzt. Ein Maklerausweis ersetzt nicht die eigentliche Gewerbeerlaubnis, sondern dokumentiert deren Vorliegen bzw. die Verbandsmitgliedschaft nach außen.
Beispiel aus der Praxis
Bei einer Erstbesichtigung zeigt der Makler dem Verkäufer auf Nachfrage seinen IVD-Mitgliedsausweis sowie eine Kopie seiner Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO vor, um seine Seriosität und Zulassung zu belegen, bevor der Alleinauftrag unterzeichnet wird.
Rechtsgrundlage
- § 34c GewO – Grundlage der Gewerbeerlaubnis, deren Vorliegen der Maklerausweis dokumentiert; eine eigenständige Ausweispflicht regelt die Norm nicht.