Maklerverband

Auch: Immobilienmaklerverband

Ein Maklerverband ist ein branchenspezifischer Berufsverband, der die Interessen von Immobilienmaklerinnen und -maklern gegenüber Politik, Öffentlichkeit und anderen Marktteilnehmern vertritt, Qualitätsstandards und Berufsethik fördert und seinen Mitgliedern Fortbildungen, Rechtsberatung sowie Netzwerke bietet.

Ausführliche Erklärung

Anders als etwa Ärzte oder Rechtsanwälte unterliegen Immobilienmakler in Deutschland keiner gesetzlichen Pflichtkammer mit Zwangsmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in einem Maklerverband ist freiwillig. Der bekannteste und mitgliederstärkste Verband ist der Immobilienverband Deutschland (IVD), der bundesweit organisiert ist und Regionalverbände unterhält; daneben existieren weitere, teils spezialisierte Berufsverbände.

Typische Leistungen und Funktionen eines Maklerverbands:

  • Interessenvertretung: Lobbyarbeit gegenüber Gesetzgeber und Behörden, etwa zu Provisionsregelungen, Bestellerprinzip oder Berufszugangsvoraussetzungen.
  • Qualitätssicherung: Aufstellung von Berufsgrundsätzen bzw. Standesregeln, teils verbunden mit einem Ehrenkodex oder Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.
  • Fortbildung: Seminare und Zertifizierungen, die auch zur Erfüllung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO genutzt werden können.
  • Service für Mitglieder: Musterverträge, Rechtsberatung, Marktdaten, Vernetzung und teils Gütesiegel für die Außendarstellung gegenüber Kunden.

Für Kundinnen und Kunden kann die Mitgliedschaft eines Maklers in einem anerkannten Verband ein zusätzliches Vertrauenssignal sein, ersetzt aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.

Beispiel aus der Praxis

Ein selbstständiger Makler tritt dem regionalen Landesverband des IVD bei, um an dessen Fortbildungsprogramm teilzunehmen, Zugriff auf Musterverträge zu erhalten und sein Maklerbüro mit dem Verbandssiegel auf der eigenen Website auszuweisen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Grundlage; die Mitgliedschaft ist freiwillig und vereinsrechtlich (§§ 21 ff. BGB) organisiert.

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