Mauerverband

Auch: Mauerwerksverband · Verbandsmauerwerk

Der Mauerverband bezeichnet die regelhafte Versetzung der Mauersteine innerhalb einer Wand, bei der die vertikalen Stoßfugen einer Schicht von den Steinen der darüber- und darunterliegenden Schicht überdeckt werden. Er sorgt für eine gleichmäßige Lastableitung und den statischen Zusammenhalt des Mauerwerks.

Ausführliche Erklärung

Ein Mauerverband ist notwendig, weil ein Mauerwerk ohne versetzte Steinanordnung entlang durchlaufender Stoßfugen aufreißen und seine Tragfähigkeit verlieren könnte. Durch den Verband werden Kräfte aus dem Eigengewicht sowie aus Wind- und Nutzlasten flächig auf mehrere Steine verteilt, wodurch die Wand insgesamt stabiler wird und Rissbildung reduziert wird.

Gängige Verbandsarten sind unter anderem:

  • Läuferverband: Steine liegen längs (als „Läufer") in der Wandebene, üblich bei einschaligem Mauerwerk und Wänden geringerer Dicke.
  • Binderverband: Steine liegen quer zur Wandebene (als „Binder"), häufig bei dickerem Mauerwerk zur Verzahnung mehrerer Steinreihen.
  • Blockverband und Kreuzverband: Kombinationen aus Läufer- und Binderschichten in unterschiedlicher Schichtfolge, historisch vor allem im Sichtmauerwerk verbreitet.

Grundregel bei allen Verbänden ist die Vermeidung durchgehender („fluchtender") Stoßfugen über mehrere Schichten sowie ein Mindestüberdeckungsmaß der Steine (Überbindemaß), das die Norm vorgibt.

Für die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk gilt in Deutschland heute die europäische Normenreihe DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit dem zugehörigen Nationalen Anhang; sie hat die frühere nationale Norm DIN 1053 vollständig abgelöst. Bauordnungsrechtlich sind diese technischen Regeln über die Landesbauordnungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik verbindlich zu beachten.

Beispiel aus der Praxis

Beim Aufmauern einer einschaligen Ziegelwand wird ein Läuferverband gewählt: Jeder Stein wird um einen halben Steinversatz gegenüber der darunterliegenden Schicht verschoben, sodass keine Stoßfuge durchgängig verläuft und die Wand über ihre gesamte Höhe gleichmäßig belastbar ist.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1996 (Eurocode 6), Teile 1-1, 1-2, 2 und 3 – Bemessung und Ausführung von Mauerwerksbauten; hat die frühere DIN 1053 seit 2015 vollständig ersetzt.
  • Keine eigenständige gesetzliche Regelung; Verbindlichkeit ergibt sich über die bauordnungsrechtliche Einführung als technische Baubestimmung in den Landesbauordnungen.

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