Mauerstein

Auch: Mauerziegel · Mauerwerksstein

Ein Mauerstein ist ein genormter Einzelbaustoff, aus dem im Verband vermauert Wände errichtet werden. Je nach Rohmaterial unterscheidet man unter anderem Mauerziegel, Kalksandstein, Porenbeton- und Betonsteine.

Ausführliche Erklärung

Mauersteine sind die Grundeinheit des klassischen Mauerwerksbaus, einer der ältesten und in Deutschland weiterhin verbreitetsten Massivbauweisen für Wohngebäude. Sie werden mit Mörtel oder im Dünnbettverfahren im sogenannten Mauerverband so übereinandergeschichtet, dass Vertikal- und Horizontalfugen versetzt liegen und die Wand gemeinsam tragfähig, aussteifend und stabil wird.

Die wichtigsten Mauersteinarten unterscheiden sich nach Rohstoff und Herstellung:

  • Mauerziegel – gebrannter Ton, u. a. als Hochlochziegel, Vollziegel oder Klinker,
  • Kalksandstein – Kalk und Sand, dampfgehärtet, hohe Druckfestigkeit und guter Schallschutz,
  • Porenbeton (Gasbeton) – sehr leicht, gute Wärmedämmung, geringe Rohdichte,
  • Betonstein / Hohlblockstein – aus Beton, häufig im Keller- und Gewerbebau.

Die europaweit einheitlichen Anforderungen an Maße, Rohdichte, Druckfestigkeit und Frostwiderstand von Mauersteinen sind in der Normenreihe DIN EN 771 geregelt, ergänzt durch nationale Anwendungsdokumente. Die Wahl des Mauersteins beeinflusst wesentlich Wärmedämmung, Schallschutz, Brandschutz und Wanddicke eines Gebäudes und ist damit auch für die energetische Einordnung und Vermarktung einer Immobilie relevant.

Beispiel aus der Praxis

Beim Bau eines Einfamilienhauses entscheidet sich der Bauherr für hochwärmedämmende Hochlochziegel als Mauerstein für die tragenden Außenwände, um ohne zusätzliches Wärmedämmverbundsystem einen guten energetischen Standard zu erreichen.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 771 (Teile 1-6) – europäische Produktnorm für Mauersteine unterschiedlicher Rohstoffe (Ziegel, Kalksandstein, Porenbeton, Beton u. a.), regelt Anforderungen an Maße, Festigkeit und Dauerhaftigkeit.
  • Keine eigene gesetzliche Regelung; bauaufsichtliche Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen in Verbindung mit den anerkannten Regeln der Technik.

Verwandte Begriffe