Mehrgeschossiger Holzbau

Auch: Holzhochbau · Holzbau mit mehreren Geschossen

Der mehrgeschossige Holzbau bezeichnet die Errichtung von Gebäuden mit mehreren Vollgeschossen in Holzbauweise. Neben der statischen Bemessung nach Eurocode 5 treten hier vor allem die brandschutzrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen und Gebäudeklassen in den Vordergrund.

Ausführliche Erklärung

Während der Holzbau im Ein- und Zweifamilienhausbau seit langem etabliert ist, war der mehrgeschossige Holzbau in Deutschland lange durch strenge bauordnungsrechtliche Brandschutzanforderungen erschwert. Die Landesbauordnungen ordnen Gebäude nach Höhe und Nutzung in Gebäudeklassen ein; mit zunehmender Gebäudeklasse steigen die Anforderungen an Feuerwiderstandsdauer, nichtbrennbare Bauteile und bauliche Rettungswege. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Bundesländer ihre Bauordnungen novelliert und den Holzbau auch für höhere Gebäudeklassen unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. brandschutztechnisch wirksame Bekleidungen, Kapselung tragender Holzbauteile) zugelassen, sodass heute auch mehrgeschossige Wohn- und Bürogebäude in Holzbauweise – teils bis in den Hochhausbereich – realisiert werden.

Konstruktiv kommen im mehrgeschossigen Holzbau vor allem Holzrahmen-, Holztafel- und Massivholzsysteme aus Brettsperrholz (CLT) zum Einsatz, häufig in Kombination mit Beton- oder Stahlbetonkernen für Treppenhäuser und Aussteifung (Hybridbauweise). Die statische Bemessung der Holzbauteile erfolgt nach Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1), während die konkreten Brandschutzanforderungen den jeweiligen Landesbauordnungen und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften zu entnehmen sind, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein können.

Für die Immobilienbranche ist der mehrgeschossige Holzbau vor allem wegen kürzerer Bauzeiten, geringerem Gebäudegewicht und positiver Klimabilanz von wachsendem Interesse, insbesondere bei Nachverdichtung und Aufstockung bestehender Gebäude.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein sechsgeschossiges Wohngebäude in mehrgeschossiger Holzbauweise, wobei die tragenden Holzbauteile durch feuerhemmende Bekleidungen gekapselt werden, um die brandschutzrechtlichen Anforderungen der maßgeblichen Gebäudeklasse zu erfüllen.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5) mit nationalem Anhang – statische Bemessung von Holzbauteilen.
  • Brandschutzanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen in Verbindung mit den Gebäudeklassen; diese sind länderspezifisch unterschiedlich geregelt.

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