n50-Wert

Auch: n50 · Luftwechselrate bei 50 Pascal

Der n50-Wert ist der zentrale Messwert des Blower-Door-Tests. Er gibt an, wie viele Luftwechsel pro Stunde (h⁻¹) durch die Gebäudehülle stattfinden würden, wenn zwischen Innen- und Außenraum konstant eine Druckdifferenz von 50 Pascal herrscht. Je niedriger der Wert, desto luftdichter ist das Gebäude.

Ausführliche Erklärung

Der n50-Wert wird ermittelt, indem ein Ventilator in eine Außentür oder ein Fenster eingebaut wird und Über- sowie Unterdruck von 50 Pascal erzeugt. Aus dem dabei gemessenen Luftvolumenstrom und dem beheizten Gebäudevolumen errechnet sich der n50-Wert. Er ist ein Prüf- und Nachweiswert, keine Angabe zur tatsächlichen Lüftung im Alltag.

Relevante Grenzwerte für die Maklerpraxis:

  • Wohngebäude ohne Lüftungsanlage: GEG-Grenzwert maximal 3,0 h⁻¹.
  • Wohngebäude mit Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: maximal 1,5 h⁻¹.
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Sanierung): üblicherweise bis 1,5 h⁻¹.
  • KfW-Effizienzhaus 40 / Passivhaus-Standard: unter 0,6 h⁻¹, häufig sogar unter 0,3 h⁻¹.

Der Test muss nach Fertigstellung der luftdichten Ebene und vor Bezug bzw. vor Verkleidung kritischer Anschlüsse durchgeführt werden, damit Undichtigkeiten noch nachgebessert werden können. Für Makler ist der dokumentierte n50-Wert ein belastbares Qualitätsmerkmal bei Neubauten: Er wird häufig im Rahmen der KfW-Förderung als Nachweis verlangt und im Verkaufsprospekt als Qualitätsindikator genannt. Bei sehr niedrigen n50-Werten ist eine mechanische Lüftungsanlage praktisch zwingend, da sonst Feuchte- und Schimmelprobleme drohen – ein Aspekt, den der Makler bei entsprechend beworbenen "besonders dichten" Neubauten ansprechen sollte.

Beispiel aus der Praxis

Nach Fertigstellung eines Reihenhauses wird der Blower-Door-Test durchgeführt und ergibt einen n50-Wert von 1,1 h⁻¹. Dieser Wert liegt deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 3,0 h⁻¹ und erfüllt die Anforderungen für die beantragte KfW-Förderung.

Rechtsgrundlage

  • § 26 GEG – Nachweispflicht der Luftdichtheit bei entsprechend vorgesehener Überprüfung.
  • DIN EN ISO 9972 – Messnorm für die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden.
  • Förderrichtlinien der KfW zu maximalen n50-Werten je Effizienzhaus-Stufe (untergesetzliches Regelwerk).

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