Nassestrich
Auch: Nass eingebauter Estrich
Als Nassestrich bezeichnet man Estrich, der als fließfähiges oder erdfeuchtes Gemisch aus Bindemittel (z. B. Zement, Calciumsulfat), Zuschlagstoffen und Wasser vor Ort eingebaut wird und anschließend durch Abbinden und Austrocknen seine endgültige Festigkeit erreicht. Er bildet damit den Gegensatz zum Trockenestrich, der aus vorgefertigten Platten verlegt wird.
Ausführliche Erklärung
Nassestrich ist die traditionelle und nach wie vor am häufigsten verwendete Estrichart im Wohnungs- und Gewerbebau. Nach dem verwendeten Bindemittel unterscheidet man vor allem:
- Zementestrich (CT): widerstandsfähig, feuchteunempfindlich, aber mit vergleichsweise langer Trocknungszeit.
- Calciumsulfatestrich (CA, umgangssprachlich Anhydritestrich): fließfähig, spannungsarm und für Fußbodenheizungen gut geeignet, jedoch feuchteempfindlicher als Zementestrich.
Der Estrich wird entweder direkt auf dem tragenden Untergrund (Verbundestrich), auf einer Trennschicht (Estrich auf Trennschicht) oder – am häufigsten im Wohnungsbau – auf einer Dämmschicht als schwimmender Estrich eingebaut. Nach dem Einbringen muss der Nassestrich austrocknen, bevor der Bodenbelag verlegt werden darf; die dafür erforderliche Zeit hängt von Estrichart, Schichtdicke und Raumklima ab und wird durch Feuchtemessung (siehe Estrichfeuchte) kontrolliert. Wird der Belag zu früh verlegt, drohen Feuchteschäden.
Die Anforderungen an Zusammensetzung, Einbau, Trocknungszeiten und Prüfung von Estrichen regelt DIN 18560 „Estriche im Bauwesen". Für Makler ist relevant, dass Estricharbeiten bei Neubauten und Sanierungen zeitkritisch sind: Zu kurze Trocknungszeiten vor der Belagsverlegung zählen zu den häufigsten Ursachen für spätere Feuchteschäden am Bodenbelag.
Beispiel aus der Praxis
In einem Neubau wird ein Calciumsulfat-Nassestrich als schwimmender Estrich über der Fußbodenheizung eingebracht. Vor der Verlegung des Parkettbelags misst der Bodenleger die Estrichfeuchte, um sicherzustellen, dass der vorgeschriebene Grenzwert für die Restfeuchte unterschritten ist.
Rechtsgrundlage
- DIN 18560 – „Estriche im Bauwesen", regelt Anforderungen, Ausführung und Prüfung von Estrichen einschließlich Nassestrich.