Ausgleichsschüttung
Auch: Schüttung · Ausgleichsschicht
Eine Ausgleichsschüttung ist eine Schicht aus losem oder mechanisch gebundenem Schüttgut, die unterhalb eines schwimmenden Estrichs eingebracht wird, um Höhenunterschiede, Unebenheiten oder Installationsleitungen im Rohfußboden auszugleichen und eine ebene Auflagefläche für die Dämmschicht und den Estrich zu schaffen.
Ausführliche Erklärung
Bei der Ausführung schwimmender Estriche ist eine ebene, tragfähige Unterlage Voraussetzung für eine gleichmäßige Dämm- und Estrichdicke. Weist der Rohfußboden Unebenheiten, größere Höhenunterschiede zwischen einzelnen Räumen oder aufliegende Installationsleitungen auf, wird zunächst eine Ausgleichsschüttung eingebracht, bevor Dämmschicht und Estrich folgen. Als Schüttgut kommen verschiedene mineralische oder synthetische Materialien zum Einsatz, etwa Perlite, Blähton oder speziell für diesen Zweck entwickelte Schüttstoffe.
Nach der überarbeiteten DIN 18560-2 werden Ausgleichsschüttungen als mechanisch gebundene Schüttungen ausgeführt, die ausreichend druckfest sein und sich während oder nach dem Begehen nicht in horizontaler oder vertikaler Richtung verschieben dürfen – lose, ungebundene Schüttungen wurden in der überarbeiteten Fassung der Norm nicht mehr gesondert aufgeführt. Diese Anforderung stellt sicher, dass die aufliegende Dämm- und Estrichschicht dauerhaft eben und tragfähig bleibt, ohne dass sich die Ausgleichsschicht im Nutzungszeitraum setzt oder verlagert.
Für die Bauausführung ist die Ausgleichsschüttung vor allem bei Altbausanierungen relevant, wenn ungleichmäßige Rohböden oder nachträglich verlegte Leitungen ausgeglichen werden müssen, ohne dabei die zulässige Gesamtaufbauhöhe von Dämmung und Estrich zu überschreiten.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Sanierung einer Altbauwohnung weist der Rohfußboden mehrere Zentimeter Höhenunterschied auf. Vor dem Einbau des schwimmenden Estrichs bringt der Handwerker eine mechanisch gebundene Ausgleichsschüttung ein, um eine ebene Fläche für die anschließende Dämmschicht zu schaffen.
Rechtsgrundlage
- DIN 18560 (insbesondere Teil 2) – „Estriche im Bauwesen", regelt Anforderungen an Ausgleichsschichten unterhalb schwimmender Estriche.