Nebengebäude
Auch: Nebenanlage · Nebengelass
Ein Nebengebäude ist eine bauliche Anlage auf einem Grundstück, die dem Hauptgebäude in Nutzung und Bedeutung untergeordnet ist, wie etwa eine Garage, ein Gartenhaus, ein Schuppen oder ein Carport.
Ausführliche Erklärung
Nebengebäude ergänzen die Hauptnutzung eines Grundstücks, ohne selbst den Nutzungsschwerpunkt zu bilden. Typische Beispiele sind Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, freistehende Fahrradschuppen oder kleine Werkstätten. Planungsrechtlich werden solche untergeordneten Nebenanlagen in § 14 BauNVO gesondert behandelt: Sie sind in Baugebieten grundsätzlich zulässig, wenn sie der zulässigen Nutzung des Baugebiets nicht widersprechen und ihm dienen, auch wenn sie im Bebauungsplan nicht ausdrücklich vorgesehen sind. Häufig gelten für Nebengebäude erleichterte Abstandsflächenregelungen und teilweise auch reduzierte oder entfallende Genehmigungspflichten, insbesondere bei kleineren Garagen und Gartenhäusern unterhalb bestimmter Größen- und Höhengrenzen, die sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen ergeben.
Für die Wertermittlung sind Nebengebäude relevant, weil sie den Gebrauchswert eines Grundstücks erhöhen können (zusätzlicher Stauraum, Stellplatz, Werkstatt), aber in der Regel deutlich geringer bewertet werden als das Hauptgebäude, da sie meist einfacher konstruiert sind und geringeren Wohn- oder Nutzwert bieten. Zudem können Nebengebäude auf die Grundflächenzahl (GRZ) und damit auf das zulässige Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks angerechnet werden, was bei geplanten Erweiterungen zu beachten ist.
Beispiel aus der Praxis
Auf einem Einfamilienhausgrundstück steht neben dem Wohnhaus eine freistehende Garage sowie ein kleines Gartenhaus. Beide gelten als Nebengebäude und werden bei der Berechnung der Grundflächenzahl auf die zulässige bauliche Nutzung des Grundstücks angerechnet.
Rechtsgrundlage
- § 14 BauNVO – Zulässigkeit untergeordneter Nebenanlagen und Nebengebäude in Baugebieten.