Scheune

Auch: Feldscheune · Wirtschaftsgebäude

Eine Scheune ist ein landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude, das traditionell zur Lagerung von Heu, Stroh, Getreide, Futtermitteln oder landwirtschaftlichen Maschinen dient und meist im Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb errichtet wurde.

Ausführliche Erklärung

Scheunen sind klassische Nebengebäude landwirtschaftlicher Hofstellen und wurden ursprünglich errichtet, um landwirtschaftliche Erzeugnisse witterungsgeschützt zu lagern und Maschinen unterzubringen. Bauplanungsrechtlich profitieren land- und forstwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich vom sogenannten „privilegierten Bauen" nach § 35 BauGB, das die Errichtung solcher Wirtschaftsgebäude außerhalb geschlossener Ortschaften erleichtert, sofern sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Für den Immobilienmarkt sind Scheunen vor allem im Zusammenhang mit der Umnutzung relevant: Da viele landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben werden, werden ehemalige Scheunen zunehmend zu Wohnzwecken, Ferienwohnungen, Ateliers oder Veranstaltungsräumen umgebaut. Eine solche Umnutzung ist planungsrechtlich anspruchsvoll, da die Privilegierung des § 35 BauGB für die neue, nicht mehr landwirtschaftliche Nutzung in der Regel nicht mehr gilt und eine gesonderte Genehmigung bzw. Befreiung erforderlich ist. Historische Fachwerkscheunen stehen zudem häufig unter Denkmalschutz, was bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zusätzliche Auflagen, aber auch steuerliche Vergünstigungen (Denkmal-Abschreibung) mit sich bringen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Landwirt gibt seinen Betrieb auf und möchte die ehemalige Feldscheune neben seinem Wohnhaus zu einer Ferienwohnung umbauen. Da die ursprüngliche Privilegierung als landwirtschaftliches Gebäude entfällt, muss er bei der Bauaufsichtsbehörde eine gesonderte Genehmigung für die geänderte Nutzung einholen.

Rechtsgrundlage

  • § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich; Privilegierung land- und forstwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude.

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