Nutzungsfläche

Auch: Nutzfläche · NUF

Die Nutzungsfläche (NUF) ist nach DIN 277 der Teil der Nettogrundfläche eines Gebäudes, der dem Hauptzweck der Nutzung dient – also z. B. Wohnräume, Büros, Verkaufs- oder Produktionsflächen. Technik- und Verkehrsflächen zählen ausdrücklich nicht dazu.

Ausführliche Erklärung

Die DIN 277 gliedert die Nettogrundfläche (NGF) eines Gebäudes in drei Teilflächen: Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Die Nutzungsfläche ist dabei regelmäßig die größte und wirtschaftlich wichtigste Teilfläche, da sie die eigentliche "vermietbare" oder "nutzbare" Substanz eines Gebäudes abbildet.

Die DIN 277 unterteilt die Nutzungsfläche weiter in sieben Nutzungsflächen-Gruppen (NUF 1 bis NUF 7), z. B.:

  • NUF 1: Wohnen, Aufenthalt
  • NUF 2: Büroarbeit
  • NUF 3: Produktion, Hand- und Maschinenarbeit
  • NUF 4: Lagern, Verteilen, Verkaufen
  • NUF 5: Bildung, Unterricht, Kultur
  • NUF 6: Heilen und Pflegen
  • NUF 7: Sonstige Nutzungen

Für den Makler ist die Nutzungsfläche vor allem bei Gewerbeimmobilien relevant, wo Vermietungsflächen häufig nach DIN 277 (NUF) oder nach der gif-Richtlinie MF-G ausgewiesen werden, anstatt nach der für Wohnimmobilien üblichen Wohnflächenverordnung. Wichtig: Die Nutzungsfläche ist nicht identisch mit der Wohnfläche nach WoFlV – letztere rechnet z. B. Balkone und Terrassen anteilig an, während die NUF nach DIN 277 eine rein bauliche Kategorisierung ohne Anrechnungsquoten darstellt.

Bei der Objektvermarktung sollte der Makler stets klarstellen, nach welcher Norm eine Flächenangabe erfolgt ist, um Missverständnisse und Anfechtungen wegen falscher Flächenangaben zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

In einem Bürogebäude mit einer Nettogrundfläche von 1.800 m² entfallen 1.500 m² auf die Nutzungsfläche (reine Büroräume und Besprechungszimmer), während 100 m² Technikfläche (Serverraum) und 200 m² Verkehrsfläche (Flure, Treppenhaus) gesondert ausgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

  • DIN 277:2021-08 – "Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen"; definiert die Nutzungsfläche als Bestandteil der Nettogrundfläche und unterteilt sie in sieben Nutzungsartengruppen. Keine gesetzliche Regelung, aber als technische Norm in Miet- und Bauverträgen häufig vertraglich in Bezug genommen.

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