Objektpate
Auch: Zuständiger Makler
Der Objektpate ist in Maklerteams oder größeren Büros der für ein bestimmtes Objekt hauptverantwortliche Makler. Er ist Ansprechpartner für Verkäufer, Interessenten und Kollegen und koordiniert Besichtigungen, Preisverhandlungen sowie den gesamten Vermarktungsprozess.
Ausführliche Erklärung
In Einzelbüros ist die Rolle des Objektpaten identisch mit der des Auftrag annehmenden Maklers. In größeren Teams, Franchise-Betrieben oder Kooperationen mit mehreren Maklern hingegen wird jedes Objekt einem konkreten Mitarbeiter als Pate zugewiesen – meist demjenigen, der den Alleinauftrag akquiriert hat.
Aufgaben des Objektpaten:
- Primärer Ansprechpartner für den Eigentümer während der gesamten Vermarktungsdauer.
- Koordination interner Ressourcen: Fotograf, Exposé-Erstellung, Portalveröffentlichung.
- Steuerung von Besichtigungen und Preisverhandlungen, auch wenn diese teilweise von Kollegen durchgeführt werden.
- Provisionszuordnung im Innenverhältnis: In Teams mit gemeinsamer Provisionsverteilung (Pool) ist die Patenschaft oft Grundlage dafür, wie ein Abschlusserfolg intern verteilt wird – etwa nach dem Prinzip, dass der Pate einen höheren Anteil erhält als ein Kollege, der lediglich eine Besichtigung übernommen hat.
- Qualitätssicherung: Der Pate verantwortet, dass Exposé, Preisstrategie und rechtliche Unterlagen aktuell und korrekt sind.
Die Objektpatenschaft ist ein rein internes Organisationsprinzip; nach außen (gegenüber Verkäufer und Käufer) tritt in der Regel weiterhin das Maklerunternehmen als Vertragspartner des Maklervertrags auf, nicht die einzelne Person.
Beispiel aus der Praxis
In einem sechsköpfigen Maklerteam akquiriert eine Maklerin den Alleinauftrag für ein Einfamilienhaus. Sie wird als Objektpatin im CRM hinterlegt. Auch wenn ein Kollege im Urlaubsvertretungsfall eine Besichtigung übernimmt, bleibt sie zentrale Ansprechpartnerin für den Verkäufer und erhält bei erfolgreichem Verkauf den überwiegenden Anteil der internen Provisionsverteilung.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Objektpatenschaft ist ein internes Organisationsprinzip des Maklerbüros; rechtlich bleibt stets das Maklerunternehmen (bzw. der im Maklervertrag genannte Vertragspartner) Träger von Rechten und Pflichten aus § 652 BGB.