Print-Inserat

Auch: Zeitungsanzeige Immobilie

Das Print-Inserat ist die klassische, gedruckte Immobilienanzeige in Tageszeitungen, Wochenblättern oder Fachpublikationen. Trotz des dominierenden Onlinemarketings spielt es in bestimmten Zielgruppen (ältere Käuferschichten, ländliche Regionen, hochpreisige Objekte) weiterhin eine ergänzende Rolle.

Ausführliche Erklärung

Während Onlineportale heute den Großteil der Immobiliensuche abdecken, wird das Print-Inserat gezielt eingesetzt, wenn:

  • die Zielgruppe (z. B. ältere Eigentümer, die ein Haus verkaufen wollen, oder betuchte Käufer bei Premium-Objekten) verstärkt Printmedien liest,
  • lokale Sichtbarkeit gewünscht ist, etwa in kleineren Gemeinden ohne starke Online-Konkurrenz,
  • ein Objekt zusätzlich zur Onlinepräsenz eine "seriöse" Zusatzwirkung erzielen soll (Imagefunktion für das Maklerbüro).

Rechtlich gelten für Print-Inserate dieselben Grundregeln wie für Onlineanzeigen: Nach § 87 GEG müssen bei kommerziellen Immobilienanzeigen die energetischen Pflichtangaben (Energieausweistyp, Kennwert, Baujahr, wesentlicher Energieträger) genannt werden, sofern ein Energieausweis vorliegt oder vorzulegen ist. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Medium – Print, Online, Schaufensteraushang. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden und sind zusätzlich wettbewerbsrechtlich (§ 5a UWG) angreifbar, da fehlende Pflichtangaben als irreführende Unterlassung wesentlicher Informationen gelten können.

Praxisrelevant für den Makler:

  • Kostenstruktur: Print-Inserate werden meist nach Anzeigengröße und Erscheinungshäufigkeit abgerechnet und sind je Kontakt deutlich teurer als Online-Inserate.
  • Layoutbeschränkung: Weniger Platz für Fotos und Text zwingt zu prägnanter Formulierung der wichtigsten Verkaufsargumente.
  • Kombinierte Strategie: In der Praxis wird das Print-Inserat meist ergänzend, nicht anstelle des Onlineportal-Inserats eingesetzt.

Beispiel aus der Praxis

Für ein hochwertiges Landhaus in ländlicher Lage schaltet der Makler zusätzlich zur Onlinevermarktung eine Anzeige in der regionalen Sonntagszeitung, um gezielt ältere, ortsansässige Käuferschichten zu erreichen. Die Anzeige enthält pflichtgemäß den Energieausweistyp und den Endenergiebedarf des Hauses.

Rechtsgrundlage

  • § 87 GEG – Pflichtangaben zu energetischen Kennwerten in kommerziellen Immobilienanzeigen, unabhängig vom Medium.
  • § 5a UWG – Verbot irreführender Unterlassung wesentlicher Informationen in Werbeanzeigen.

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