Regionalplanung
Auch: Regionale Raumordnung
Regionalplanung ist die überörtliche Raumplanung für Teilräume eines Bundeslandes (Planungsregionen), die als Regionalplan die Vorgaben der Landesplanung konkretisiert und den verbindlichen Rahmen für die Bauleitplanung der einzelnen Gemeinden setzt.
Ausführliche Erklärung
Zwischen der landesweiten Raumordnung und der gemeindlichen Bauleitplanung vermittelt die Regionalplanung als mittlere Planungsebene. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind Regionalpläne Raumordnungspläne für die Teilräume eines Landes. Sie werden von regionalen Planungsverbänden oder -behörden aufgestellt und legen für die jeweilige Planungsregion konkrete Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest – etwa Vorranggebiete für Siedlung, Gewerbe, Landwirtschaft, Rohstoffabbau oder Windenergie, Freiraumverbünde sowie Trassen für überörtliche Infrastruktur.
Regionalpläne binden die Gemeinden bei ihrer Bauleitplanung: Ziele der Raumordnung sind gemäß § 1 Abs. 4 BauGB von den Gemeinden bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zu beachten (Anpassungspflicht). Für die Immobilienwirtschaft ist die Regionalplanung relevant, weil sie langfristig festlegt, in welchen Bereichen einer Region überhaupt Siedlungs- oder Gewerbeentwicklung möglich ist, und damit erhebliche Auswirkungen auf die künftige Baulandverfügbarkeit und Grundstückswerte hat.
Beispiel aus der Praxis
Ein Regionalplan weist für eine wachsende Stadtregion mehrere Siedlungsschwerpunkte als Vorranggebiete für Wohnbebauung aus. Eine Umlandgemeinde, deren Fläche außerhalb dieser Schwerpunkte liegt, kann in ihrem Flächennutzungsplan wegen der Bindung an die Ziele der Regionalplanung kein neues großes Wohngebiet ausweisen, obwohl aus rein örtlicher Sicht Bedarf bestünde.
Rechtsgrundlage
- § 13 ROG – Regionalpläne als Raumordnungspläne für Teilräume der Länder.
- § 1 Abs. 4 BauGB – Anpassungspflicht der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung.