Resort

Auch: Feriendorf · Ferienresort

Ein Resort ist eine großflächige Ferienanlage, die Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienhäuser oder Ferienwohnungen) mit einem umfangreichen Angebot an Gastronomie, Freizeit-, Sport- und Wellnesseinrichtungen an einem Standort kombiniert. Gäste können den Aufenthalt weitgehend innerhalb der Anlage gestalten.

Ausführliche Erklärung

Resorts sind eine wachsende Assetklasse innerhalb der touristisch geprägten Sonderimmobilien und für Makler sowohl im Verkauf ganzer Anlagen als auch im Vertrieb einzelner Ferienimmobilien innerhalb eines Resorts relevant:

  • Angebotsstruktur: Neben Übernachtungsmöglichkeiten umfassen Resorts typischerweise Restaurants, Pools, Spa- und Wellnessbereiche, Sportanlagen (Golf, Tennis, Wassersport) sowie oft Kinderbetreuung und Veranstaltungsräume.
  • Betreibermodelle: Resorts werden entweder vollständig von einem Betreiber bewirtschaftet oder als sogenannte Eigentümerresorts vertrieben, bei denen einzelne Ferienimmobilien (Häuser, Wohnungen) an private Käufer verkauft werden, die diese selbst nutzen oder über einen zentralen Vermietungspool vermarkten lassen.
  • Rechtliche Besonderheiten bei Eigentümerresorts: Käufer erwerben häufig Wohnungseigentum nach WEG mit gleichzeitiger Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vermietungspool oder einem Bewirtschaftungsvertrag mit dem Resortbetreiber – solche Verträge sollten vor Kauf genau geprüft werden (Laufzeit, Kündigungsfristen, Ertragsverteilung).
  • Standortfaktoren: In Deutschland finden sich Resorts vor allem an der Küste, an Seen und in Mittelgebirgsregionen mit touristischem Potenzial; die planungsrechtliche Zulässigkeit hängt stark vom jeweiligen Bebauungsplan und der touristischen Ausweisung der Gemeinde ab.
  • Investmentperspektive: Für institutionelle Investoren sind Resorts wegen der Kombination aus Immobilien- und Betriebs-Know-how eine anspruchsvolle, aber ertragsstarke Assetklasse, insbesondere bei saisonunabhängiger Auslastung (Wellness, Ganzjahresangebote).

Beispiel aus der Praxis

An der Ostsee entsteht ein neues Resort mit 150 Ferienhäusern, einem zentralen Wellnessbereich, mehreren Restaurants und einem eigenen Strandabschnitt. Käufer der Ferienhäuser erwerben Wohnungseigentum und verpflichten sich vertraglich, ihre Immobilie über den zentralen Vermietungspool des Betreibers anzubieten, wenn sie selbst nicht vor Ort sind.

Rechtsgrundlage

  • Baugesetzbuch (BauGB) und Landesbauordnungen – regeln die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit touristischer Großvorhaben.
  • Gaststättenrecht der Länder – bei gastronomischen Angeboten innerhalb des Resorts relevant.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – bei Eigentümerresorts mit Sondereigentum an einzelnen Ferienimmobilien.

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